Kleiben (Gesetzliche Krankenkassen)

smeiden, (vor 7126 Tagen)

Mein Sohn (10 Jahre) bekommt bei meiner Kasse die Kosten fiür die Korrektur der Zäne nicht erstattet weil Aussage der Kasse: Zahlungspflicht besteht nur bei einer Abweichung von über 6mm. Der Behandelde Zahnarzt hatte auch 6,1mm ausgemessen, jedoch der von der Kasse beauftragte Gutachter nur 5,9mm. Was Nun ?

Re: Kleiben

Elgin Fischbach @, (vor 7125 Tagen) @ smeiden

Gegen den Bescheid Ihrer Kasse fristgerecht Widerspruch und - nach negativem Widerspruchsbescheid - evt. auch Klage beim Sozialgericht erheben sowie während dieses Prozesses einen weiteren, unabhängigen Gutachter beauftragen (dessen Untersuchungsergebnis die Entscheidung für oder gegen eine Klage beim Sozialgericht mit entscheiden sollte - wegen möglicher Erfolgsaussichten). Notfalls evt. die Kasse wechseln und Ihre Unterlagen dort vorlegen - denn in Grenzfällen (bei Ihnen handelt es sich wohl um einen solchen) üben die einzelnen Kassen in der Praxis bekanntlich unterschiedlich viel Kulanz aus.

Gruß
Elgin

RSS-Feed dieser Diskussion