Rückerstattung zu hohen Beiträgen - Vorbehalt (Gesetzliche Krankenkassen)

clofp @, (vor 7114 Tagen)

Mein Mann ist Ende Januar 200 gestorben. Er war ab Dezember 2006 auf der Intensivstation eines Krankenhauses.
Ich habe so schnell wie möglich unsere einen E-Steuer-Erklärung an das Fa abgeschickt (ich hatte selbst im 2005 kein Einkommen) und den E-Steuer-Bescheid an die TK abgeschickt, mit der Bitte um Rückerstattung der zu hohen bezahlten Beiträge meines Mannes für das Jahr 2005 und 2006.
Die TK rief mich an und behauptete die Beiträge meines Mannes für 2005 seien nicht unter Vorbehalt bezahlt worden. Im Jahr 2001 und 2002 hat die Krankenkasse die Beiträge abgerechnet und teilweise zurückerstattet. Plötzlich soll diese Regelung nicht mehr gelten.
1. Ich kann mich schwer mit dieser Praxis abfinden, da eine Änderung des Beitragsbemessungsgrenze in diesem Fall praxisfern erscheint!!
2.Die Beiträge, die Freiwillige bezahlen, entsprechen nie ihr tatsächliche Jahreseinkommen/12. Es schreit nach Ungerechtigkeit und Ungleichheit der Behandlung beider Parteien (TK / Versicherter)
Ich habe Widerspruch ohne Begründung angelegt, da ich mich vorher schlau machen wollte.
Wie gross schätzen Sie einen gerichtlichen Erfolg?

Re: Rückerstattung zu hohen Beiträgen - Vorbehalt

jan, (vor 7114 Tagen) @ clofp

sehr gering, da eine krankenkasse eigendlich nur am anfang der freiwilligen Verischerung unter vorbehalt einstuft solange noch kein steuerbescheid für den Grund der freiwilligen Versicherung (z.B.Beginn der Selbstständigkeit) vorliegt.

Sobald allerdings dieser vorliegt bleibt die einstufung bis zur vorlage des nächsten bescheides bestehen. Diese vorgehensweise wird sogar von der Aufsichtsbehörde (z.B. der BVA) empfohlen bzw. erwartet.

Rückforderungen bzw. Erstattungen gibt es dann keine.

gruß jan

Re: Rückerstattung zu hohen Beiträgen - Vorbehalt

Shoppingqueen, (vor 7113 Tagen) @ clofp

Hallo,
eigentlich erfolgt nur im ersten Jahr der Selbständigkeit eine Einstufung unter Vorbehalt. Danach gilt immer das Einkommen des letzten Steuerbescheides.
Komischerweise gibt es mit freiwillig Versicherten nur Pallaver, wenn das Einkommen niedriger ist. Ist es höher, meldet sich keiner freiwillig um mehr zu bezahlen...

Tut mir leid, dass Ihr Mann verstorben ist, aber dafür gibt es (wie bei den anderen auch) keinen Erlass.

LG, S,

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