Re: Suche Alternative zur Null-Service-Ersatzkasse BARMER (mit Erfahrungsbericht) (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo, warum so aufgeregt?
1.) Jeder Arbeitgeber weiß eigentlich, dass nur der Arbeitnehmer ein Krankenkassenwahlrecht hat.
2.) Wird die neue Kasse nicht innerhalb von 14 Tage per Mitgliedsbescheinigung nachgewiesen, dann ist automatisch die letzte Krankenkasse zuständig und muss ggf. erneut gekündigt werden.
3.) Eine freiwillige Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn die Vorversicherungszeiten (siehe § 9 SGB V) erfüllt wurden. Wer vorher in der PKV war, darf dann dort bleiben.
4.) Wenn die Barmer den Arbeitsvertrag sehen wollte, dann hat Sie bestimmt den Verdacht, dass evtl. eine Selbständigkeit vorliegt, die keine Versicherungspflicht begründet.
Abschließende Bemerkung:
Ich gehe einmal davon aus, dass die Barmer keine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt hat und das deshalb die alte Kasse zuständig ist. Ggf. bleibt die PKV zuständig, weil die Barmer nicht so blöd ist und gegen geltentes Recht verstößt, nur weil jemand mit der Giftspritze durch das Forum geht.