Prüfung Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Christian @, Montag, 17.07.2006, 13:10 (vor 6862 Tagen)

Hallo,

die Atlas BKK (war dort bis 10 / 2004 versichert) schickte mir jetzt einen Fragebogen zur Familienversicherung. Ich soll darin u.a. das Einkommen der Familienangehörigen (auch der nicht mitversichert gewesenen) eintragen. Und zwar für die Jahre 2004 und 2005. Muss ich das ausfüllen (vor allem für 2005 - da war niemand aus der Familie dort versichert)?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

Christian

Re: Prüfung Familienversicherung

Jan, Mittwoch, 19.07.2006, 19:44 (vor 6860 Tagen) @ Christian

Ja mußt du ausfüllen.

Re: Prüfung Familienversicherung

jan (der 2. ?), Mittwoch, 19.07.2006, 22:29 (vor 6859 Tagen) @ Jan

du muesstest nur den für 2004 ausfüllen da 2005 keinen sinn mehr macht. Ich denke mal, dass Sie gerade die jahre 2004 und 2005 zur bestandpflege abfragen muessen und zwei bögen schicken um porto zu sparen....

Sind wohl demnächst die prüfer im haus ?

jan

Re: Prüfung Familienversicherung

Peter @, Donnerstag, 01.10.2009, 23:37 (vor 5689 Tagen) @ jan (der 2. ?)

ich weiß nicht ob das noch gelesen wird...

Du Belegst mit dem Bogen den Anspruch deiner Angehörigen auf KOSTENFREIE Mitversicherung durch den Gesetzgeber-wer denkst du bezahlt die Kosten?

Die Prüfung der beitragsfreien Familienversicherung ist eine gesetzliche Auflage, diese müssen alle gesetzlichen KK erfüllen. Die Prüfung erfolgt immer rückwirkend in regelmäßigen Abständen.

Warum immer wieder? Bei den meisten Versicherten ändert sich nichts, jedoch bei Einigen so manches. Durch die Menge an gesetzlich Krankenversichten in Deutschland ergibt sich jedoch eine große Menge an Menschen, die keinen Anspruch mehr auf kostenfreie Versicherung der Familienmitgleider haben-dere ANnspruch verfällt-Studenten müssen Bescheinigungen einreichen usw.....diese kann man leider nicht im Vorraus feststellen, ihrer gesetzlichen Meldepflicht kommen die Meisten nicht nach...daher werden immer alle geprüft...sollte zumindest so sein..immer rückwirkend..

Durch den Prüfbogen bestätigt das Mitglied der gesezlichen Versicherung den Anspruch des Bezuges der kostenfreien gesetzlichen FAMILIEN-Versicherung seiner Angehörigen. Wird dies nicht gemacht, also kein Bogen ausgefüllt -auch nach Kündigung, so erfolgt eine rückwirkende Auflösung der Versicherung ein Jahr nachdem zuletzt der Anspruch bestätigt wurde...Unterchrift auf dem letzten Prüfbogen +1Jahr..- an Stelle der kostenfreien Mit-Versicherung über den ehepartner/ggf gleichgeschlechtlichen Lebensgefähten tritt eine rückwirkend kostenpfichtige Versicherung (Versicherungspflicht in Deutschland..) die zu bezahlen ist- da das Mitglied der Gesetzliche Krankenkasse seine Mitwirkpflicht nach Sozialgesetzbuch vernachlässigte usw. wie es eben auch der "gemeine Sozialbetrüger" machen würde...so sagt es der Gesetzgeber..wer den Anspruch nicht bestätigt, hat wohl was zu verbergen...bei Problemen mit dem Bogen hilft es meist diesen zu lesen..Prüfdaten und so weiter..oder eiin Anruf unter der Nummer oben rechts auf dem Anschreiben..

Re: Prüfung Familienversicherung

Bestatter, Freitag, 02.10.2009, 09:41 (vor 5689 Tagen) @ Peter

In anderen Foren wird so etwas als Leichenfledderei bezeichnet und geahndet.

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