Re: Von PKV zurück in GKV ??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Wenn in 2007 zwar mit dem monatlichen Entgelt die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, das regelmäßige Entgelt die Grenze aber (z.B. wegen Einmalzahlungen) überschreitet, dann ist zu dem Zeitpunkt keine Rückkehr in die GKV möglich.
Die Mitgliedschaft in der GKV ist dann wieder möglich, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze nicht übersteigt.
Das regelmäßige Jahrearbeitsentgelt wird zur versicherungsrechtlichen Beurteilung zu Beginn eines Jahres geprüft, nicht rückwirkend.