Von PKV zurück in GKV ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

problemfall, (vor 7093 Tagen)

Ich bin z.Z. PKV-versichert (seit Nov. 2003).
Was passiert wenn ich im Januar 2007 unter die akt. Versicherungspflichtgrenze von akt. 3937,- pro Monat falle, aber in 2007 insgesamt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreite ?
So wie ich es verstehe, erfolgt ab Januar dann die Pflichtversicherung in der GKV und erst am Ende des Jahres wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze geprüft. Wenn ich dann die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreite, kann ich wegen Erfüllen der Vorversicherungszeit von 12 Monaten in der GKV bleiben.
Ist das so richtig ?
Ich wäre für Antworten wirklich dankbar, weil ich die Zusammenhänge nicht mehr richtig blicke.

Gruß Ralf

Re: Von PKV zurück in GKV ???

Dieter @, (vor 7093 Tagen) @ problemfall

Hallo Ralf,

leider habe ich Deine Frage nicht so richtig verstanden!
Möchtest Du wieder in die GKV zurück, oder in der PKV bleiben.

mfg Dieter

Re: Von PKV zurück in GKV ???

problemfall, (vor 7093 Tagen) @ Dieter

Hallo Dieter,

falls möglich würde ich in der GKV bleiben, aber ich bin mir halt nicht sicher, ob das geht.

Gruß Ralf

Re: Von PKV zurück in GKV ???

vikingz @, (vor 7093 Tagen) @ problemfall

Wenn in 2007 zwar mit dem monatlichen Entgelt die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, das regelmäßige Entgelt die Grenze aber (z.B. wegen Einmalzahlungen) überschreitet, dann ist zu dem Zeitpunkt keine Rückkehr in die GKV möglich.

Die Mitgliedschaft in der GKV ist dann wieder möglich, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze nicht übersteigt.

Das regelmäßige Jahrearbeitsentgelt wird zur versicherungsrechtlichen Beurteilung zu Beginn eines Jahres geprüft, nicht rückwirkend.

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