Gleitzonenregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Peter, (vor 7087 Tagen)

Hallo,
hab kurz ne Frage: hab hier nen Job bei dem ich 405 EUR im Monat verdiene. Wollte mich bei der Barmer versichern, doch die schickt mir nen Wisch, in dem sie meinten, mein Stundenlohn sei zu gering, so könnten mich also nicht versichern. Aber greift denn hier die Gleitzonenregelung nicht?

Re: Gleitzonenregelung

Elgin Fischbach @, (vor 7087 Tagen) @ Peter

Für Jobs mit einem monatlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR gibt es eine Gleitzonenregelung:

http://www.krankenkassen-direkt.de/services/faq.pl?val=1153902612&job=uni&faq=7164710

http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1153902612&news=149337664

Ich gehe davon aus, dass die BARMER wegen des erwarteten ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses illegal versucht, Dich von ihr fern zu halten. Denn normalerweise bist Du mit dem von Dir genannten sozialversicherungspflichtigen Einkommen von 405,00 EUR/Monat pflichtversichert.

Such" Dir am besten eine andere Krankenkasse. Denn wer weiß, wie die BARMER mit Dir später im Ernstfall "umspringt", wenn es wirklich "mal auf Leistungen ankommt - wenn sie Dich schon im Vorfeld der Aufnahme so schäbig behandelt. Bekanntlich heißt es vielfach nicht umsonst: Der Ersteindruck entscheidet ...

Gruß
Elgin

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