Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil) (Gesetzliche Krankenkassen)

Peter, (vor 7082 Tagen)

Hallo, ich habe eine Frage
bzw. ein Problem. Ich habe eine neuen Job und verdiene 400,50 EUR im Monat und arbeite insgesamt 32 Stunden in der Woche. Nun wollte ich mit Antritt dieses Jobs zu einer bekannten Krankenkasse wechseln und habe einen Antrag gestellt.

Nun rief mich eine Mitarbeiterin an und erklärte mir, die Versicherungsabteilung hätte meine Unterlagen geprüft und sie könnten mich nicht versichern, da ich mit meinem geringen Stundenlohn nicht in die Gleitzonenregelung fallen würde.

Ich habe nochmal nachgehakt und auf die 400,01 bis 800 EUR Gleitzone hingewiesen, Sie erzählte mir aber von einem Gerichtsurteil, dass bei so einem geringen Stundenlohn die Gleitzonenregelung nicht greifen würde.

Weiss vielleicht hier jemand etwas über dieses Urteil oder genaueres dazu?

Danke

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Daniel @, (vor 7081 Tagen) @ Peter

Hallo,

das sieht mir hier stark nach Risikoselektion aus.

Man will sie bei der Kasse nicht versichern, weil Sie denen
anscheinend zu wenig Beitrag zahlen.

Sollte ein solches Gerichtsurteil wirklich existieren, lassen Sie sich das doch von der Kasse zuschicken.

Daniel

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Elgin Fischbach @, (vor 7081 Tagen) @ Daniel

Für gesetzliche Krankenkassen besteht Kontrahierungszwang - sprich: Jede(r), die/der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss aufgenommen werden - unabhängig von Alter, Gesundheitszustand etc. ... schon äußerst merkwürdig, mit welch fragwürdigen Methoden sich hier eine angeblich bekannte Kasse aus ihrer Annahmeverpflichtung herausreden will. Es wäre sehr interessant zu wissen, um welche Kasse es sich handelt.

Auch mich würde das Gerichtsurteil brennend interessieren - falls es ein solches zu dieser Thematik wirklich gibt, denn ich bin bis jetzt trotz aller Recherchen auf kein zu dieser Thematik passendes Gerichtsurteil gestoßen.

Nicht zuletzt: Notfalls eine andere Krankenkasse auswählen! Denn wer weiß, wie es sonst im Ernstfall zugeht, wenn wirklich Leistungen benötigt werden ... nicht umsonst gilt vielfach das Sprichwort: Der Ersteindruck entscheidet!

Gruß
Elgin

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Peter, (vor 7081 Tagen) @ Daniel

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe gestern die Kasse um eine schriftliche Bestätigung dieser Begründung mit dem Gerichtsurteil gebeten. Mir wurde geantwortet, dass mir diese zugeschickt werden könnte. Sobald ich sie erhalte, werde ich hier nochmal posten.

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Peter, (vor 7080 Tagen) @ Peter

Ich bekam eben einen Anruf, dass mich die Krankenkasse jetzt doch versichern würde. Das ominöse Gerichtsurteil wurde mir bisher nicht zugeschickt. Meine Nachfrage, ob sie mir nicht doch Informationen dazu schicken könnten, wurde – zwar freundlich aber trotzdem – abgwiegelt. Kein Einfluss, die Information kommt aus der Versicherungsabteilung.

Tja, jetzt bin ich also Mitglied bei der Barmer. Übrigens seit dem 01. April, denn für diesen Zeitpunkt hatte ich meinen Antrag ja gestellt. Ich war jetzt also 4 Monate ohne Krankenversicherung.

Da ich schon etwas entäuscht bin, ich meine, von einer Dienstleistungseinrichtung erwarte ich eigentlich etwas anders.

Mich würde nun grundsätzlich interessieren, ob ich einer so späten Aufnahme überhaupt zustimmen muss? Ich meine, ich habe eine Aufnahmeantrag gestellt...
Aber kann ich nicht von der Krankenkasse einfach eine Bescheinigung fordern, dass sie meinem Antrag nicht stattgeben?

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Elgin Fischbach @, (vor 7080 Tagen) @ Peter

Klarer Beweis für den Versuch illegaler Risikoselektion seitens der BARMER!

Wäre nämlich wirklich etwas Wahres dran gewesen, hätte man Dir konkrete Rechtsauskünfte gegeben. Aber Deine diesbezügliche Anfrage wurde ja abgewimmelt.

Weil Du ja nun rückwirkend ab April nachversichert wirst, kannst Du die Aufnahme bei der BARMER wohl nicht mehr widerrufen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Aufnahmetermin in der Zukunft gelegen hätte und Du noch keine Mitgliedschaftsbescheinigung der neuen Kasse in Händen gehabt hättest.

Gruß
Elgin

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Shoppingqueen, (vor 7080 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo,

bald kannst Du aus der Barmer raus, Die geplante Beitragserhöhung steht im November auf der Tagesordnung des Verwaltungsrates. Sprich bald ist die Erhöhung da und Du hast ein Sonderkündigungsrecht.

LG, S

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Daniel @, (vor 7074 Tagen) @ Shoppingqueen

Hallo Shoppingqueen,

gibt es Quellen zu Deiner Aussage ?


Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Shoppingqueen, (vor 7074 Tagen) @ Daniel

Hallo,

leider kann ich Dir meine Quelle nicht nennen. Aber ich halte siew für seriös.
Ich sehe zusätzlich noch andere Anzeichen... Bisher in jeder BAMS die Anzeigen mit der Beitragssatzgarantie für 2006. Nun wirbt aber nur noch Heike Drechsler mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Dazu die Aussagen des Vorstandes, dass die 0,5 % nicht ausreichen....
Die werden saftig anziehen, wenn sie sich bis zum 1.1. retten können. Aber ich vermute, die müssen schon vorher erhöhen. Der November/Dezember sind die dicksten Beitragsmonate und auch die Monate mit den größten Ausgaben.

Wir sprechen uns dann im November wieder *g

LG, S.

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

reformstau, (vor 7073 Tagen) @ Shoppingqueen

Also eine Beitrassatzerhöhung in diesem Jahr halte ich für sehr unwahrscheinlich. Dazu muss ja die Satzung erst geändert werden und dann natürlich die Arbeitgeber alle informiert werden - dass braucht eine gewisse Vorlaufzeit.
Wenn also der Verwaltungsrat im November zusammenkommt und über den Beitrag zu beraten, geht es mit ziemlicher Sicherheit um den 01.01.2007. Und nachdem
zu diesem Zeitpunkt sowieso die meisten Krankenkassen erhöhen (Mehrwertsteuererhöhung, Wegfall Steuerzuschuss) werden, wäre die BEK schön dumm, dies ein, zwei Monate früher zu machen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es also frühestens dann.

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Peter, (vor 7064 Tagen) @ Shoppingqueen

Danke für den Hiweis!
Was muss ich denn genau tun, um aus der BARMER raus zu kommen? Welche Fristen sind zu beachten?

Ich habe mich gestern bei meinem Lohnbüro erkundigt und die BARMER sackt fleißig seit April ihren Anteil meines Lohnes ein, mir wurde bisher nicht einmal eine Versichertenkarte zugeschickt. Ich kann also seit April nicht zum Arzt gehen!

Mindestens 10mal wurde mir schon versprochen, dass in dieser tollen 10-Tage-Bearbeitungszeit meine Karte bei im Postkasten liegen sollte. So auch vor drei Wochen. Bisher ist nichts angekommen. Ich habe echt keine Lust mehr auf die BARMER. Dauernd muss ich hinterhertelefonieren, dann wird sonst irgendwas versprochen und nichts davon wird eingehalten. Ich konnte bei dieser "Krankenkasse" bisher nicht die geringste Leistung feststellen. Und Serviceleistung schon mal gar nicht...

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Elgin Fischbach @, (vor 7064 Tagen) @ Peter

Weil Du ja nun schon BARMER-Mitglied geworden bist, musst Du jetzt insgesamt 18 Monate bei der BARMER verbleiben (von April 2006 an gerechnet), ehe ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse möglich ist (Kündigungsfrist: 2 Monate). Ausnahme: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung - dann muss Deine Kündigung bei der BARMER innerhalb von 2 Monaten nach dem Inkrafttreten der Beitragserhöhung eingegangen sein (Beispiel: Beitragserhöhung ab 01.07. - spätester Eingangstermin bei der BARMER somit: 31.08).

Gruß
Elgin

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Peter, (vor 7064 Tagen) @ Elgin Fischbach

Danke für die Info!
Schönen Tag.

Peter

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Sebastian, (vor 7063 Tagen) @ Daniel

Hallo Daniel,

zum Verhalten der BARMER kann man nur sagen, dass sie wohl die Versicherungspflicht bzw. das Beschäftigungsverhältnis von Peter prüft, da ein Verdienst von € 400,50 in 32 Wochenstunden sehr niedrig erscheint. Und da es heute leider sehr viele "fingierte" Pflichtversicherungsverhältnisse gibt (zur Erschleichung eines günstigen Versicherungsschutzes!), die zu Lasten der gesamten Solidargemeinschaft gehen halte ich das nur für richtig. Das soll aber keineswegs heißen, dass alle so gelagerten Beschäftigungsverhältnisse fingiert sind. Es stellt sich aber die Frage warum die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dann nicht für max. € 400,- (Stichwort:Geringfügigkeit -> keine Versicherungspflicht!) anstellen. Das wäre von der Kostenseite her für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer günstiger, oder!?

Viele Grüße

Sebastian

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Elgin Fischbach @, (vor 7063 Tagen) @ Sebastian

Es stellt sich aber die Frage warum die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dann nicht für max. € 400,- (Stichwort:Geringfügigkeit -> keine Versicherungspflicht!) anstellen. Das wäre von der Kostenseite her für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer günstiger, oder!?

Falls es dem Arbeitnehmer primär darauf ankommt, sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein - egal zu welchem Preis (z. B. weil - aus welchen Gründen auch immer - kein Anspruch auf ALG II besteht, oder um auf diesem Weg als ehemals privat Krankenversicherter unter 55 Jahre wieder legal in die GKV hereinzukommen), dann ist ein derartiges fingiertes Beschäftigungsverhältnis eine echte Alternative zum 400,00-€-Job. Dass dies zu Lasten der übrigen Solidargemeinschaft geht, bestreite ich keineswegs; aber für manche Menschen ist dies heutzutage der einzige Weg, gesetzlich krankenversichert zu sein/zu werden.

Gruß
Elgin

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Sebastian, (vor 7062 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo Elgin,

Du meinst also, dass sich Menschen, die sich 20-30 Jahre (mit guten bis sehr gutem Einkommen) mit einer PKV-Versicherung der Solidargemeinschaft entzogen haben, das Recht haben sollen sich mit 54 Jahren für € 400,01 wieder in der GKV zu schleichen (oft laufen ja noch "Nebengeschäfte" aus der früheren Selbstständigkeit), dann hast Du ein ziemlich seltsames Verständnis von Solidarität - aber O.K. ist Deine Sache. Ich bin der Meinung, dass solche Beschäftigungsverhältnisse eingehend geprüft werden müssen (notfalls mit einer Arbeitsplatzbegehung). Denn, wenn man es genau nimmt ist ein Arbeitsverhältnis mit 32 Wochenstunden für € 400,50 schon fast sittenwidrig (Stundenlohn von € 2,89 - Ausbeutung?).

Und Risikoselektion wird von vielen Krankenkassen in der Tat betrieben. Allerdings steht hier immer die Morbidität der Versicherten im Vordergrund. Denn ein Versicherter mit € 700,- Arbeitsentgelt kann durch die RSA-Gutschriften durchaus lukrativer für eine Kasse sein als ein Versicherter mit € 2500,- Arbeitsentgelt.

Viele Grüße

Sebastian

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Elgin Fischbach @, (vor 7062 Tagen) @ Sebastian

Du meinst also, dass sich Menschen, die sich 20-30 Jahre (mit guten bis sehr gutem Einkommen) mit einer PKV-Versicherung der Solidargemeinschaft entzogen haben, das Recht haben sollen sich mit 54 Jahren für € 400,01 wieder in der GKV zu schleichen (oft laufen ja noch "Nebengeschäfte" aus der früheren Selbstständigkeit), dann hast Du ein ziemlich seltsames Verständnis von Solidarität ...

Dass dies zu Lasten der übrigen Solidargemeinschaft geht, bestreite ich keineswegs; aber für manche Menschen ist dies heutzutage der einzige Weg, gesetzlich krankenversichert zu sein/zu werden. Es ist Sache des Gesetzgebers, diese Gesetzeslücke "auszumerzen" bzw. dafür zu sorgen, dass für ehemals besser Verdienende, deren Einkommen stark gesunken ist, ein vernünftiger Weg gefunden wird. Viele Unternehmen trennen sich ja bekanntlich nach wie vor von über 50-jährigen Mitarbeitern, sobald es um Personalabbau geht - sodass es sich aus meiner Sicht primär um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt und weniger um ein Problem von unsolidarisch eingestellten Einzelpersonen, welche die Sozialgesetze akribisch nach vorhandenen Lücken durchforsten.

Gruß
Elgin

Re: Warum greift hier die Gleitzonenregelung nicht? (Gerichtsurteil)

Sebastian, (vor 7061 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo Elgin,

ich gebe Dir ja ein Stück weit Recht, was die Gesetzeslücken angeht. Dennoch haben sich alle Privatversicherten mal für die PKV entschieden und sind auf die Risiken der PKV-Tarife von ihrer damaligen GKV hingewiesen worden. Dennoch haben sie der Solidargemeinschaft bewusst den Rücken zugekehrt und sich entschlossen ihr persönliches Risiko individuell abzusichern (oft mit erheblichen Beitrags-/Prämienvorteilen). Wenn diese Versicherten in für sie schlechten Zeiten (PKV im Alter zu teuer) einen billigen GKV-Schutz erschleichen können finde ich das gegenüber den treuen (oder doofen?) Beitragszahlern mehr als ungerecht! Von den über 20-30 Jahren gesparten Beiträgen/Prämien kann sich jeder PKV´ler ein entsprechendes finanzielles Polster zulegen (macht nur (fast) keiner)!!

Gruss

Sebastian

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