Doch von PKV zurück in GKV ??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen,
auf die Frage der Rückkehr in die GKV habe ich von einer BKK die folgende Antwort bekommen:
"... sobald Sie die Beitragsbemessungsgrenze (momentan monatlich 3.562,50 EUR) unterschreiten, werden Sie sofort versicherungspflichtig. Übersteigen Sie im Anschluss daran die Bemessungsgrenze, greift die Versicherungsfreiheit und damit das Recht auf eine freiwillige Versicherung erst dann, wenn Sie die Bemessungsgrenze des laufenden und des folgenden Jahres überschreiten. Ein Wechsel in die freiwillige Versicherung ist daher nur ab dem 01.01. eines Jahres möglich, es sei denn, der Arbeitgeber wird gewechselt und das Einkommen liegt ab Beginn der Beschäftigung über der Bemessungsgrenze.
Für eine freiwillige Versicherung fordert der Gesetzgeber eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre oder ein Jahr durchgängiger Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Da Sie bei uns bereits vom 01.01.1999 - 28.02.2002 versichert waren, ist die Vorversicherungszeit von 24 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre erfüllt. "
Ist das so richtig, d.h. reicht das einmalige Unterschreiten der mtl. Bemessungsgrenze um die Versicherungspflicht eintreten zu lassen ?
Vielen Dank Im Voraus für Eure Antworten.
Gruß Ralf
