Doch von PKV zurück in GKV ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

probemfall, (vor 7079 Tagen)

Hallo zusammen,

auf die Frage der Rückkehr in die GKV habe ich von einer BKK die folgende Antwort bekommen:
"... sobald Sie die Beitragsbemessungsgrenze (momentan monatlich 3.562,50 EUR) unterschreiten, werden Sie sofort versicherungspflichtig. Übersteigen Sie im Anschluss daran die Bemessungsgrenze, greift die Versicherungsfreiheit und damit das Recht auf eine freiwillige Versicherung erst dann, wenn Sie die Bemessungsgrenze des laufenden und des folgenden Jahres überschreiten. Ein Wechsel in die freiwillige Versicherung ist daher nur ab dem 01.01. eines Jahres möglich, es sei denn, der Arbeitgeber wird gewechselt und das Einkommen liegt ab Beginn der Beschäftigung über der Bemessungsgrenze.

Für eine freiwillige Versicherung fordert der Gesetzgeber eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre oder ein Jahr durchgängiger Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Da Sie bei uns bereits vom 01.01.1999 - 28.02.2002 versichert waren, ist die Vorversicherungszeit von 24 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre erfüllt. "

Ist das so richtig, d.h. reicht das einmalige Unterschreiten der mtl. Bemessungsgrenze um die Versicherungspflicht eintreten zu lassen ?

Vielen Dank Im Voraus für Eure Antworten.

Gruß Ralf

Re: Doch von PKV zurück in GKV ???

Shoppingqueen., (vor 7079 Tagen) @ probemfall

Jaaa, es reicht. Am besten macht man das zum 1.1. des Jahres. Allerdings darf man das 55. lebensjahr nicht vollendet haben.
Z.B. Vereinbart man mit seinem AG eine neue Arbeitszeit und geringeres Gehalt ab 1.1. Wird ergo sofort zum 1.1. sofort pflichtig. Nach einer Woche ändert man den Vertrag wieder und bleibt pflichtig.... Papier ist ja geduldig ;-)

LG, S.

Re: Doch von PKV zurück in GKV ???

jan, (vor 7079 Tagen) @ Shoppingqueen.

wenn man bloß nicht die betriebsprüfer der Rentenversicherungsträger dahinter kommen :)

Re: Doch von PKV zurück in GKV ???

vikingz @, (vor 7079 Tagen) @ probemfall

Öh *Oberlehrer den Finger hebt*

Rechnen wir mal von heute an 5 Jahre zurück, dann landen wir beim 04.08.2001.

Ich behaupte mal dreist, vom 04.08.01 bis zum 28.02.02 sind deutlich weniger als 24 Monate vergangen.

Und in 10 Minuten fehlt schon wieder ein Tag mehr zur Erfüllung der Vorversicherungszeit.

Ist der Brief vielleicht älteren Datums, oder wo ist mein Denkfehler ...?

Re: Doch von PKV zurück in GKV ???

problemfall, (vor 7078 Tagen) @ vikingz

Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin erst seit 11/2003 privat versichert, d.h. wenn ich zum 01.01.07 versicherungspflichtig würde, wäre nach meiner Rechnung am 28.02. die Vorversicherungszeit erfüllt, oder ?

Entscheidender erscheint mir die Frage ab wann ich pflichtig werde. Reicht wie von der BKK geschrieben auch das kurzzeitige Unterschreiten der monatl. Beitragsbemessungsgrenze um pflichtig zu werden oder ist das Jahresarbeitsentgelt entscheidend ?

Re: Doch von PKV zurück in GKV ???

Torsten, (vor 7078 Tagen) @ problemfall

Der Arbeitgeber hat am Ende des Jahres zu prüfen, ob das Jahresarbeitsentgelt für das kommende Jahr voraussichtlich die Beitragsbemessungsgrenze über- oder unterschreitet. Diese Prüfung sollte auch gegenüber den Betriebsprüfern der DRV bestand haben. Was am Ende des Jahres tatsächlich verdient wurde spielt keine Rolle. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Schätzung an.

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