Versicherung ab 23? (Gesetzliche Krankenkassen)

Nils @, (vor 7061 Tagen)

Hallo,
ich bin bis Mittwoch noch bei meiner Mutter versichert und ab dann stehe ich ohne da. ich habe bis in den april zivildienst gemacht und habe jetzt aller vorraussicht nach(eine Antwort steht noch aus) keinen studienplatz bekommen. die anrechnung der zivildienstzeit gilt es nur bei studenten,oder? Ich bin total verzweifelt, 130 Euro beiträge sind für mich einfach zuviel, da ich nur einen 400 euro job habe im moment . mein arbeitgeber ist gerne bereit mir zu helfen, falls irgendeine möglichkeit besteht und es für ihn nicht arg viel teurer wird. ich habe jetzt bei meiner recherche im internet etwas gefunden. da schreibt in einem anderen forum jemand, dass man als praktikant auf 400€ basis für ungefähr 30€ im monat versichert werden könnte?! Ich hoffe Ihr könnt mir helfen undich bedanke mich schon mal jetzt für Eure Antworten.

Re: Versicherung ab 23?

Elgin Fischbach @, (vor 7061 Tagen) @ Nils

Hallo,

lass" Dir vom Deinem Arbeitgeber das Gehalt leicht aufstocken: Auf zwischen 400,01 € und 800,00 € brutto monatlich. Dann fällst Du in die sogenannte "Gleitzonenregelung" hinein. Der Arbeitnehmeranteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist dann etwas geringer als bei einem "normal" sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab 800,01 € brutto monatlich. Und Deinen vollen Krankenversicherungsschutz hast Du trotzdem.

Gruß
Elgin

Re: Versicherung ab 23?

Nils @, (vor 7061 Tagen) @ Elgin Fischbach

das hört sich schonmal interessant an. weißt du zufällig auch wie das mit diesem praktikantenverhältniss aussieht?

Re: Versicherung ab 23?

Elgin Fischbach @, (vor 7061 Tagen) @ Nils

weißt du zufällig auch wie das mit diesem praktikantenverhältniss aussieht?

Nein, weiß ich nicht.

Gruß
Elgin

Re: Versicherung ab 23?

Björn, (vor 7061 Tagen) @ Nils

Praktikantenversicherungen für 30 € gibt es nicht.
es gibt allerhöchstens eine Versicherungspflicht als Praktikant zu den Studentenbeiträgen das sind ca. 60 €.

Dazu kann man aber nicht irgendwo eine Beschäftigung aufnehmen und diese als Praktikum deklarieren. Es muß sich dabei um in Studien- bzw. Prüfungsordnungen vorgeschriebene Praktikas handeln.

Eine Vorschrift deren Erfüllung ich nach deinem 1. post für unmöglich halte.

Re: Versicherung ab 23?

Horst, (vor 7061 Tagen) @ Nils

Es gibt meines Wissens auch die Möglichkeit, die Familienversicherung zu verlängern, wenn man nachweisen kann, dass man einen Studienplatz nicht erhalten hat und sich um einen Studienplatz für das kommende Semester bemüht. Frag bei Deiner Krankenkasse mal nach. Möglicherweise brauchen die das aber schriftlich.
Andernfalls wäre natürlich die von Elgin geschilderte Version eine Variante.

Viel Glück

Re: Versicherung ab 23?

nils @, (vor 7061 Tagen) @ Horst

die ablehnungsbescheide habe ich natürlich noch, also von daher wäre es kein problem, aber in meinen bisherigen telefonaten mit der barmer, hat sich das nicht so angehört, als ob diese Möglichkeit bestünde. hast Du vielleicht noch weiterführende links, oder so? danke für die zahlreichen antworten in der kurzen zeit.

Re: Versicherung ab 23?

Björn, (vor 7061 Tagen) @ Horst

Das gilt nicht wenn die Familienversicherung wegen Vollendung des 23. Lebensjahres endet. Eine Verlängerung über das 23. Lebensjahr hinaus ist nur bei bestehender Schul- oder Berufsausbildung möglich, nicht bei beabsichtigter.

Re: Versicherung ab 23?

Horst, (vor 7061 Tagen) @ Nils

Also, ich würde Dir raten Deine Kasse noch einmal mit dem von mir o.g. zu konfrontieren. § 10 des SGB verweist auf ein Rundschreiben 88 c. Dort findet man unter Titel 2.4.2.2 u.a. Verweise darauf, daß als Schul- und Ausbildungszeit nicht unbedingt nur die Zeiten gelten, in welchen eine solche auch durchgeführt wird, sondern es gelten auch Zeiten, in der man aus trifftigem Grund verhindert war. Meines Erachtens (und das geht im Umkehrschluß auch aus diesem Rundschreiben hervor) zählt hierzu auch die Zeit zwischen 2 Semestern, wenn man nachweisen kann, daß man zum ursprünglich geplanten Studienbeginn keinen Studienplatz erhalten hat und aber zum nächsten Semester mit dem Studium beginnen möchte.

Ich muss natürlich zugeben - es ist schon in gewisser Weise auch Auslegungssache!

Versuch Dein Glück nochmal bei Deiner Kasse.

Horst

Re: Versicherung ab 23?

Thomas, (vor 7061 Tagen) @ Horst

Das Aufstocken der Beschäftigung auf ein 400,01 Euro-Job spart nicht nur dir Geld bei der GKV, sondern es ist zudem für deinen Arbeitgeber v.a. ab 1.1.2007 erheblich günstiger, da die Pauschalabgaben bei bis 400-Euro-Jobs für den Arbeitgeber sehr stark angehoben werden!

Re: Versicherung ab 23?

Elgin Fischbach @, (vor 7060 Tagen) @ Thomas

... sondern es ist zudem für deinen Arbeitgeber v.a. ab 1.1.2007 erheblich günstiger, da die Pauschalabgaben bei bis 400-Euro-Jobs für den Arbeitgeber sehr stark angehoben werden!

Gut, dass Minijobs künftig für Arbeitgeber unattraktiver werden - damit nicht noch mehr ehemals sozialversicherungspflichtige Arbeisplätze zu Lasten unserer Sozialversicherungen in Minijobs umgewandelt werden!

Gruß
Elgin

Re: Versicherung ab 23?

Sora, (vor 7060 Tagen) @ Horst

Hallo Horst,

deine Auslegung des angesprochenen Rundschreibens halte ich für recht eigenwillig. Hier steht ganz klar, dass die Familienversicherung endet, wenn bereits bekannt ist, dass zum nächsten Semester ein Studium nicht aufgenommen werden kann. Das ist hier wohl eindeutig der Fall.
Ich glaube auch nicht, dass die Krankenkasse sich auf löchrige Begründungen einlassen wird, da speziell die korrekte Durchführung der Familienversicherung ganz gezielt von den jeweiligen Aufsichtsbehörden überprüft wird.

Re: Versicherung ab 23?

Horst, (vor 7060 Tagen) @ Nils


Hallo Sora,

ich muss natürlich zugeben, dass schon eine sehr entgegenkommende Auslegung notwendig ist, um in dem hier besprochenen Fall, die Familienversicherung fortzusetzen. Aber ein Versuch ist es doch allemal wert.

Es hängt ja lt. Rundschreiben hauptsächlich davon ab, ob die Absicht besteht, eine Studium/Schulausbildung aufzunehmen - und die besteht ja bei Nils nach wie vor.

Entscheidet die Kasse wohlwollend - ist eine Familienversicherung evtl. weiterhin möglich. Möglich ist aber auch, dass die Kasse eine Mißbrauchsgefahr befürchtet, denn man könnte ja sonst mehrfach behaupten, man habe die Absicht ein Studium aufzunehmen und hat halt wieder keinen Platz gekriegt.

Hast Du bei Deiner Kasse nochmal nachgefragt, Nils? Würde mich interessieren!

Horst

Re: Versicherung ab 23?

Nick, (vor 7060 Tagen) @ Thomas

An Nils:

Du kannst vielleicht auch das Gesetz so auslegen, dass deine Zivildienstzeit deinen Studienanfang "verzögert" hat (kann eh keiner nachweisen).
Dann kann deine Zivildienstzeit möglicherweise auf deine Familienversicherung angerechnet werden, bis du nen Studienplatz hast.

Gruß Nick

Re: Versicherung ab 23?

Björn, (vor 7059 Tagen) @ Horst

Im Rundschreiben steht jedoch auch das die Unterbrechung nicht länger als 4 Monate sein darf. Die sind in diesem Fall auf jeden Fall überschritten.

Insofern bleibe ich bei meiner o.g. Aussage das dieser Vorschlag bei Beendigung der Familienversicherung wegen Vollendung 23. Lebensjahr nicht gilt.

Das Rundschreiben 88c läßt selbst bei wohlwollendster Auslegung nicht die von Horst gewünschte Möglichkeit zu.

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