GKV für Anwärter (Gesetzliche Krankenkassen)

Paul @, (vor 7059 Tagen)

Hallo

Ich werde demnächst Beamtenanwärter komme aber wegen einer Vorerkrankung nicht in die private KV rein. Die Öffnungsklauses gilt nicht für Anwärter.

Muß ich jetzt tatsächlich in der GKV den fast doppelten Beitrag zahlen oder gibt es auch so eine Art Arbeitnehmeranteil für mich? Die Beihilfe bringt mir ja nichts wenn ich gesetzlich versichert bin.

Hat schon jemand Erfahrungen mit der IKK direkt gemacht? Die scheinen zur Zeit am günstigsten zu sein.

Re: GKV für Anwärter

jan, (vor 7059 Tagen) @ Paul

eine Möglichkeit gibt es für dich für eine günstigere gkv versicherung.

da ju ja als "beamter" freiwillig versichert bist kannst du bei der gesetzlichen versicherung das "kostenerstattungsverfahren mit oder ohne selbstbehalt" wählen.

d.h. du bekommst keine karte von der kasse gehst als privatpatient zum arzt und erhälts eine privatrechnung.

wenn du keinen selbstbehalt gewählt hast reichst du die rechnung bei der gesetzlichen kasse ein. die erstatten die kosten in höhe der gesetzlichen abrechnungssätze ca 50 % ?. danach reichst du die rechnung bei der beihilfe ein. von dort erhälst du im besten falle die restlichen 50 %.

mit der kostenerstattung plus selbstbehalt kannst du sogar deinen beitrag bei der kasse senken indem du arztrechnungen bis zu z.B. 500 EUR selber zahlst und dafür allerdings einen bonus von 400 EUR pro Jahr von der Kasse bekommst.

Die kosten bis 500 EUR koenntest du z.B. bei der beihilfe einreichen (die tragen eventuell 50 % ?)

ob dir das risiko wegen der vorerkrankung nicht doch zu hoch ist muss du selber wissen

und ob die ikk-direkt das anbietet habe ich auch keine ahnung..

jan


Re: GKV für Anwärter

Paul @, (vor 7059 Tagen) @ jan

Das mit dem Selbstbehalt klingt ganz interessant. Allerdings mache ich mir da Sorgen, daß ich im Grunde bei jeder Rechnung auf einem Teil sitzenbleibe. Denn die Beihilfe zahlt auch nicht mehr alles, die Private gleicht das in der Regel aus.

Re: GKV für Anwärter

Elgin Fischbach @, (vor 7059 Tagen) @ Paul

Hat schon jemand Erfahrungen mit der IKK direkt gemacht? Die scheinen zur Zeit am günstigsten zu sein.

Mit dieser "Geiz-ist-geil""-Mentalität sind schon etliche auf die Nase gefallen. Falls Du schon wegen einer Vorerkrankung nicht von der PKV genommen wirst, dann such" Dir wenigstens eine gesetzliche Kasse mit einem umfangreichen freiwilligen Leistungsangebot. Und nicht zuletzt: Ersatzkassen bezahlen Ärzte und Therapeuten im ambulanten Bereich deutlich besser als Primärkassen, solange das derzeit öffentlich diskutierte neue Honorarsystem für Ärzte (ähnlich wie schon im stationären Bereich sollen die ambulanten Ärzte dann Pauschalen bekommen) nicht konkret umgesetzt wird - weshalb Patienten von Primärkassen (die IKK direkt ist eine solche Primärkasse!) zum Quartalsende oftmals keine Termine mehr bei ambulanten Ärzten bekommen. Aus diesem Grund spricht man schon länger von einer 3-Klassen-Medizin in Deutschland: PKV-Versicherte ganz oben, danach Ersatzkassen-Patienten und ganz am Ende der Fahnenstange Versicherte der Primärkassen. Aber lese selbst nach:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/12.07.2005/1927942.asp

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/11.07.2005/1926558.asp

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2004/1216/lokales/0021/index.html

http://www.aerzte-zeitung.de/docs/2004/07/26/138a0701.asp


Meine Empfehlungen aus diesen Gründen:
- Techniker Krankenkasse http://www.tk-online.de
- Gmünder Ersatzkasse http://www.gek.de

Gruß
Elgin

Re: GKV für Anwärter

Thomas, (vor 7058 Tagen) @ Elgin Fischbach

Also zum Kostenerstattungsverfahren:

Je nach Bundesland zahlt die Beihilfe auf 100% auf - unabhängig vom Beihilfesatz! Die sonst üblichen Selbstbeteiligungen entfallen je nach Bundesland, da die Beihilfe z.B. im Krankenhaus ja nichts zu der Regelleistung dazuzahlen muss, ebenso zu den Medikamenten.

Das Kostenerstattungsverfahren hat dennoch seine Haken und Ösen:

1. Das funktioniert nur mit einer Servicekasse, d.h. AOK oder große Ersatzkasse.

2. Es enstehen ordentliche Selbstbeteiligungen in der Apotheke, da die GKV die Rabatte, die die Apotheker der GKV gewähren, dem Kostenerstattungs-Patienten abziehen, d.h. du zahlst praktisch 5% von jedem Medikament selbst. Diese Lücke erstattet zumindest die Bundesbeihilfe und angeschlossene Länder nicht!

Geh vielleicht wirklich für zwei Jahre zu einer Billigkasse. Frau Fischbach mag zwar Recht haben mit Ihrer Kritik, aber was hilft es jemandem, der nur 900 Euro netto hat, aber dann davon140 € Krankenkassenbeitrag zahlen darf + Pflege!
Bitte beachten, dass keine Lohnfortzahlung versichert wird und in der Pflegeversicherung der beihilfekonforme 50%-Tarif gewählt wird - den gibts leider nur in der Pflege-, nicht jedoch in der Krankenversicherung.

Nach dem Referendariat ist entweder aus Gesundheitsgründen eine Verbeamtung nicht möglich, dann erfolgt Anstellung mit Arbeitgeberanteil zur GKV oder bei Verbeamtung greift innerhalb von drei Monaten die Öffnungsaktion, d.h. die erste angefragte PKV muss dich nehmen bei maximal 30%-Risikoaufschlag. Bitte beachte hierbei, dass die PKV dich in keinen Beihilfeergänzungstarif rein lassen muss (bei den Zähnen entstehen so Lücken von 40%!) oder bei Reinlassen in den Beihilfeergänzungstarif frech bis zu 50%-Risikozuschlag auf alle Tarifteile nimmt. Je nach Besoldungsgruppe und Familiensituation kann die GKV hier sogar billiger sein!

Übrigens: Es gibt eine Hoffnung für dich: Den Kontrahierungszwang für freiwillig Versicherte durch die Gesundheitsreform in der PKV: So wirst du wahrscheinlich zum 1.1. oder 1.7.2007 in einen beihilfefähigen Basistarif reinkommen - kein Luxus wie in der PKV, aber vergleichbar mit der GKV! Ob der allerdings billiger als die GKV wird, muss bezweifelt werden, da der Basistarif der Tarif der Kranken wird - und ohne Risikoauslese ist die PKV nie und nimmer billiger als die GKV!

Re: GKV für Anwärter

Paul @, (vor 7058 Tagen) @ Thomas

Also dieses Kostenerstattungsverfahren ist mir zu unsicher. Ich habe da keine vernünftigen Informationen gefunden, was es im Endeffekt kostet.

Die freiwillige Versicherung ist zwar relativ teuer aber dafür einfacher in der Handhabe und kalkulierbar mit den Zuzahlungen. Ich denke ich werde die drei Jahre in die Gesetzliche gehen und dann die Öffnungsaktion nutzen.

Zum Standardtarif. Ich denke beihilfekonform wird der immer noch günstiger sein als die freiwillige Gesetzliche, da ja nur 50% abgesichert werden müssen. Außer man will noch lauter Zusatzleistungen.

Re: GKV für Anwärter

Thomas, (vor 7058 Tagen) @ Paul

Die Öffnungsaktion gilt auch bei vielen Versicherern für die ganz normalen Tarife. Bitte keinen Standardtarif abschließen, höchstens den Basistarif auf Basis der Gesundheitsreform!

Der Standardtarif ist eine Katastrophe, da es keine gesetzliche Bestimmung gibt, dass die Ärzte nicht mehr als den 1,7-fachen Steigerungssatz verlangen dürfen - normal ist der 2,3-fache! Das bedeutet bei 50% Beihilfe (zahlt 2,3/3,5-fach) und 50% 1,7-fach (Standardtarif) bei einer 2,3-Rechnung eine Lücke von 13%, bei Rechnungsposten mit dem 3,5fachen Satz von über 25% der Gesamtrechnung!

Dagegen ist das Kostenerstattungsverfahren Beihilfe+GKV sehr berechenbar!

Re: GKV für Anwärter

Paul @, (vor 7058 Tagen) @ Thomas

Ich meinte auch den Standard aufgrund der Gesundheitsreform. Wobei ich nach Abschluß der Prüfung ohnehin in die normalen Tarife reinkomme. Öffnungsaktion. Es geht mir im Moment nur um die drei Jahre Anwärterzeit.

Wo finde ich zum Kostenerstattungsverfahren GKV+Beihilfe mehr Infos? Insbesondere zu den Beiträgen finde ich nichts.

Re: GKV für Anwärter

Kaede, (vor 7056 Tagen) @ Paul

Du hast auch als freiwillig gesetzlich Versicherter in Teilbereichen Anspruch auf Beihilfe. Es kommt jedoch darauf an, welche Beihilfevorschriften für Dich gelten. Nach den Vorschriften des Bundes, die auch einige Länder fast unverändert anwenden, hast Du Beihilfeanspruch bei Sehhilfen und Zahnersatz. Ich habe als freiwillig Versicherter Anwärter bereits Beihilfe für eine Brille beantragt und auch bekommen.

ReKostenerstattungsverfahren

Thomas, (vor 7055 Tagen) @ Paul

Über die Kostenerstattung informiert die GKV. Bei der GKV hat jeder Anspruch auf Kostenerstattung - man muss diese auf mindestens 12 Monate wählen. Als Kostenerstatter darf man die Chipkarte nicht mehr verwenden und unterschreibt dies auch (außer im Krankenhaus bei Beschränkung auf den ambulanten Bereich). Bei Verwendung der Chipkarte liegt Betrug vor! Also ein fallweises Verwenden der Chipkarte ist damit für 12 Monate verboten!

Man kann die Kostenerstattung für folgende Bereiche wählen:
a) alle Bereiche (unsinnig)
b) ambulanter Bereich ohne Krankenhaus (sinnvolle Wahl)
c) Ausland (muss man ja notgedrungen tun, wenn man eine Wahlbehandlung, z.B. Zahnersatz, im Ausland machen lassen will)

Es kostet nichts extra, die Kostenerstattung zu wählen. Der Beitrag bleibt derselbe.

Nun zu den Problemfeldern und Unterschieden:

1. Die GKV darf nur das erstatten, was an Kosten über Chipkarte (sogenannte Sachleistung) angefallen wäre.

2. Die GKVen müssen einen Abschlag von der Erstattung nehmen für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung, d.h. man verlangt Geld dafür, dass du dich aus der Budgetierung, also der RATIONIERUNG der GKV freikaufst! Dieser Abschlag beträgt je nach GKV zwischen 2,5% und 10% der Rechnung inkl. der Verwaltungskosten für die Kostenerstattung. Hier kommt nun der Haken! Die Bundesbeihilfe darf diese Kosten im Gegensatz zu einer privaten Zusatzversicherung nicht erstatten! Deshalb ist es wichtig eine GKV zu wählen die Höchstgrenzen pro Sammeleinreichung der Rechnungen und Rezepte vorsieht! So verlangen manche Kassen pro Einreichung maximal 25 bis 40€ Abzug pro Abrechnung, egal wieviel die meist 7,5% Abschlag in Euro wären. Hier heißt es die Satzungen der GKVen durchschauen.
Es gibt GKVen, die gegen die Kostenerstattung sind und deshalb z.B. die Höchstgrenzen pro Rechnung und nicht pro Sammelabrechnung setzen und obendrei pro Rechnung oder Rezept einen Mindestabzug von 5€ bis 10€ vornehmen.
Die Ursache hierfür liegt darin, dass einige Billigkassen für Chipkartenpatienten nur pauschal 200 Euro im Jahr an die Kassenärztliche Vereinigung überweisen, um die ambulante Behandlung zu bezahlen. Wenn du jetzt Rechnungen für 2000 Euro einreichts, von denen die Kasse ca. 20 bis 30% zahlen muss, zahlt die Kasse natürlich drauf.
Dagegen haben die AOKs und die großen Ersatzkassen so hohe Kopfpauschalen abzutreten, dass sogar Katastrophenfälle unter Kostenerstattern diese Kassen nicht sonderlich belasten.

3. Die Probleme der Pauschalierung: In Krankenhäusern wird für die ambulante Behandlung von der GKV nur eine Pauschale pro Quartal und pro Abteilung (sog. Poliklinikpauschale) erstattet. Da aber die meisten Beihilfeordnungen eine Vorleistung der GKV als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit verlangen, muss man strikt drauf achten, von einer Poliklinik nur eine einzige Quartalsrechnung zu erhalten bzw. die Poliklinikpauschale auf mehrere Rechnungen als Vorleistungen aufteilen zu lassen. So kriegt natürlich nur eine GKV mit Service hin!

4. Die Praxisgebühr: Dei Praxisgebühr wird von jeder Rechnung ohne Überweisung abgezogen von der Kostenerstattung: Deshalb muss man sich Überweisungen von Arzt zu Arzt geben lassen, diese aber nicht dem nächsten Arzt vorlegen, sondern mit der Rechnung an die GKV schicken. Dann entfällt die Praxisgebühr.

5. Für Medikamente gilt das unter 2. Gesagte. Zusätzlich wird der Apothekerrabatt von meist 5% abgezogen. Den erstattet die Bundesbeihilfe nicht.

6. Beim Zahnarzt gelten andere Regeln als für die normale Beihilfe bei PKV. ALLGEMEIN: Es ist bei der Kostenerstattung GKV+ Beihilfe ohne private Restkostenversicherung am wichtigsten die jeweilige Beihilfeordnung durchzustudieren. Denn da steht drin, was bezahlt wird und was nicht bezahlt wird. So gelten z.B. in NRW die Selbstbeteiligungen für die Beihilfe grundsätzlich nicht für GKV-Versicherte, im Bund aber schon!

Das ganze ist also nur etwas für Verwaltungsspezialisten, der du allerdings als zukünftiger Beamter wohl werden willst!

Re: ReKostenerstattungsverfahren

Paul @, (vor 7055 Tagen) @ Thomas

Ich werde zwar Beamter aber kein Krankenkassenökonom :-)

Die Sache hat mir einfach zu viele Haken und ist unnötig kompliziert. Da bezahle ich lieber meine 13-14% und kann unkompliziert zum Arzt gehen.

Trotzdem vielen Dank für die Info. Hat mir bei meiner Entscheidung sehr geholfen.

ReKostenerstattungsverfahren

Thomas, (vor 7055 Tagen) @ Paul

Über die Kostenerstattung informiert die GKV. Bei der GKV hat jeder Anspruch auf Kostenerstattung - man muss diese auf mindestens 12 Monate wählen. Als Kostenerstatter darf man die Chipkarte nicht mehr verwenden und unterschreibt dies auch (außer im Krankenhaus bei Beschränkung auf den ambulanten Bereich). Bei Verwendung der Chipkarte liegt Betrug vor! Also ein fallweises Verwenden der Chipkarte ist damit für 12 Monate verboten!

Man kann die Kostenerstattung für folgende Bereiche wählen:
a) alle Bereiche (unsinnig)
b) ambulanter Bereich ohne Krankenhaus (sinnvolle Wahl)
c) Ausland (muss man ja notgedrungen tun, wenn man eine Wahlbehandlung, z.B. Zahnersatz, im Ausland machen lassen will)

Es kostet nichts extra, die Kostenerstattung zu wählen. Der Beitrag bleibt derselbe.

Nun zu den Problemfeldern und Unterschieden:

1. Die GKV darf nur das erstatten, was an Kosten über Chipkarte (sogenannte Sachleistung) angefallen wäre.

2. Die GKVen müssen einen Abschlag von der Erstattung nehmen für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung, d.h. man verlangt Geld dafür, dass du dich aus der Budgetierung, also der RATIONIERUNG der GKV freikaufst! Dieser Abschlag beträgt je nach GKV zwischen 2,5% und 10% der Rechnung inkl. der Verwaltungskosten für die Kostenerstattung. Hier kommt nun der Haken! Die Bundesbeihilfe darf diese Kosten im Gegensatz zu einer privaten Zusatzversicherung nicht erstatten! Deshalb ist es wichtig eine GKV zu wählen die Höchstgrenzen pro Sammeleinreichung der Rechnungen und Rezepte vorsieht! So verlangen manche Kassen pro Einreichung maximal 25 bis 40€ Abzug pro Abrechnung, egal wieviel die meist 7,5% Abschlag in Euro wären. Hier heißt es die Satzungen der GKVen durchschauen.
Es gibt GKVen, die gegen die Kostenerstattung sind und deshalb z.B. die Höchstgrenzen pro Rechnung und nicht pro Sammelabrechnung setzen und obendrei pro Rechnung oder Rezept einen Mindestabzug von 5€ bis 10€ vornehmen.
Die Ursache hierfür liegt darin, dass einige Billigkassen für Chipkartenpatienten nur pauschal 200 Euro im Jahr an die Kassenärztliche Vereinigung überweisen, um die ambulante Behandlung zu bezahlen. Wenn du jetzt Rechnungen für 2000 Euro einreichts, von denen die Kasse ca. 20 bis 30% zahlen muss, zahlt die Kasse natürlich drauf.
Dagegen haben die AOKs und die großen Ersatzkassen so hohe Kopfpauschalen abzutreten, dass sogar Katastrophenfälle unter Kostenerstattern diese Kassen nicht sonderlich belasten.

3. Die Probleme der Pauschalierung: In Krankenhäusern wird für die ambulante Behandlung von der GKV nur eine Pauschale pro Quartal und pro Abteilung (sog. Poliklinikpauschale) erstattet. Da aber die meisten Beihilfeordnungen eine Vorleistung der GKV als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit verlangen, muss man strikt drauf achten, von einer Poliklinik nur eine einzige Quartalsrechnung zu erhalten bzw. die Poliklinikpauschale auf mehrere Rechnungen als Vorleistungen aufteilen zu lassen. So kriegt natürlich nur eine GKV mit Service hin!

4. Die Praxisgebühr: Dei Praxisgebühr wird von jeder Rechnung ohne Überweisung abgezogen von der Kostenerstattung: Deshalb muss man sich Überweisungen von Arzt zu Arzt geben lassen, diese aber nicht dem nächsten Arzt vorlegen, sondern mit der Rechnung an die GKV schicken. Dann entfällt die Praxisgebühr.

5. Für Medikamente gilt das unter 2. Gesagte. Zusätzlich wird der Apothekerrabatt von meist 5% abgezogen. Den erstattet die Bundesbeihilfe nicht.

6. Beim Zahnarzt gelten andere Regeln als für die normale Beihilfe bei PKV. ALLGEMEIN: Es ist bei der Kostenerstattung GKV+ Beihilfe ohne private Restkostenversicherung am wichtigsten die jeweilige Beihilfeordnung durchzustudieren. Denn da steht drin, was bezahlt wird und was nicht bezahlt wird. So gelten z.B. in NRW die Selbstbeteiligungen für die Beihilfe grundsätzlich nicht für GKV-Versicherte, im Bund aber schon!

Das ganze ist also nur etwas für Verwaltungsspezialisten, der du allerdings als zukünftiger Beamter wohl werden willst!

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