Re: Freiwillige GKV Berechnung der (Gesetzliche Krankenkassen)
zu 1)
es wird nach dem bruttoprinzip gegangen...also VOR abzug der steuern. im prinzip ist das beitragspflichtig was als zinseinnahme im steuerbescheid steht.
zu 2)
im prinzip ja...wenn das finanzamt mitspielt (gemeinsame veranlagung?, splitting?)
jan