Freiwillige GKV Berechnung der (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas H, (vor 7035 Tagen)

Ich bin freiwillig versichert bei der gesetzlichen Kasse und würde gerne wissen, wie die Einkünfte bei Selbständigen genau definiert sind:

Ich lese es so:

Gewinn laut Einnahmen/Überschuss-Rechnung
+
sonstige Einnahmen.

1.)
Zu den sonstigen Einnahmen zählen u.a. auch Zinsen.
Darf bei den Zinsen der Zinsabschlag abgezogen werden, oder werden die Zinsen voll angerechnet (obwohl der Staat z.Z. rund 30% Zinsabschlag + 3% Soli auf Zinsbeträge, die über dem Freibetrag liegen)? D.h., werden hier Beträge angerechnet, die man selbst garnicht bekommen hat, weil die Bank sie als Zinsabschalgsteuer direk abgeführt hat (in der Steuererklärung muss man diese Beträge ja angeben, damit man nicht nochmal EKST drauf zahlt - zumindest auf die 30%)

2.)
Wie sieht es bei Verheirateten aus? Da könnte doch der freiwillig versicherte auf die Idee kommen, alle seine "Zinskonten" auf den Namen der Ehefrau zu übertragen.

Danke für alle Infos..

Re: Freiwillige GKV Berechnung der

jan, (vor 7035 Tagen) @ Thomas H

zu 1)

es wird nach dem bruttoprinzip gegangen...also VOR abzug der steuern. im prinzip ist das beitragspflichtig was als zinseinnahme im steuerbescheid steht.

zu 2)

im prinzip ja...wenn das finanzamt mitspielt (gemeinsame veranlagung?, splitting?)

jan

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