Nun, ich kenne die Praxis der AOKn zu diesem Thema und denke auch, dass hier das Recht sehr stark zugunsten des AOK-Verbands ausgelegt wird.
Der maßgebliche Paragraph 175 Abs. 4 ist insoweit für meine Auffassung mißverständlich, da er für das Kassenwahlrecht innerhalb eines Verbandes zwar die 18-Monats-Frist flexibel regelt, aber auch ausdrücklich die Kassenwahl (Satz 1) thematisiert.
Demnach ist die Kassenwahl zu erklären. Soweit ich die Praxis kenne (ich war allerdings nie AOK-versichert, kenne das nur aus zweiter Hand), erfolgt der Wechsel "von AOK zu AOK" lediglich infolge Datenübermittlung von der alten zur neuen AOK und Mitteilung an das Mitglied, dass die neue AOK jetzt zuständig ist. Ist ja auch eine Frage des Verwaltungsaufwands :p
Insoweit hätte das Mitglied also keine neue Kasse gewählt, und die neue AOK wäre nicht die zuständige Kasse, die 18 Monate würden nicht neu beginnen.
Für mich stellt sich hier in erster Linie die Frage, ob das Mitglied für den Wechsel von alter zu neuer AOK eine Unterschrift zur Bestätigung geleistet hat.
Ärgerlich ist die Praxis allerdings so oder so, da stimme ich zu.