Kündigungsfrist frewillig Versicherte GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, (vor 7022 Tagen)

Guten Tag,

ich habe in diesem sehr informativen Forum schon gesucht, bekomme aber zuviel Treffer.

Ich wollte die GKV wechseln (freiw. Versichert) und mir wurde gesagt, dass ich dies erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft tun kann (wenn keine Beitragserhöhung etc -> Sonderkünd.recht .. greift).

Ist das wirklich so?

Danke für Antworten.

Re: Kündigungsfrist frewillig Versicherte GKV

Elgin Fischbach @, (vor 7022 Tagen) @ Thomas

Ja, so ist es. Der Gesetzgeber hat diese für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich geltende Regelung geschaffen. Übrigens: Diese Regelung trifft einheitlich auf pflicht- und freiwillig versicherte GKV-Mitglieder zu, d. h. für freiwillig Versicherte gibt"s hier keinerlei Ausnahmen bzw. Sonderrechte.

Gruß
Elgin

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Michael K., (vor 7021 Tagen) @ Elgin Fischbach

Sehr geehrte Frau Fischbach,

Ihre Info ist nicht ganz vollständig. Ich bin seit ca. 3 1/2 Jahren ununterbrochen bei diversen AOK"s versichert gewesen. Bei der letzten AOK seit ca. 7 Monaten. Ich wollte jetzt zu einer Ersatzkasse wechseln, weil ich die Auffassung vertrete, dass ich die 18 monatige Bindungswirkung erfüllt hatte. Die AOK sieht das aber ganz anders, sie sagt, dass zwar jederzeit ein Wechsel von einer AOK zu einer anderen AOK möglich ist, die 18 monatige Bindungswirkung muss bei einem Wechsel zu einer anderen Kassenart aber jedes mal neu erfüllt werden. Wer also beruflich sehr oft umziehen muss, hat ein Problem, auf das die AOK im Rahmen der Aufklärungspflichten wohl immer erst hinterher aufmerksam macht.

Ist das alles so richt? Warum sind nicht alle Kassenmitglieder vor dem Gesetz gleich.


Re: Kündigungsfrist bei der AOK

jan, (vor 7021 Tagen) @ Michael K.

theoretisch muessen sie bei JEDER AOK die bindungsfrist einhalten bevor sie zur anderen AOK wechseln, egal wie oft Sie umziehen.

Es ist nur zu Beginn der Mitgliedschaft wichtig wo sie wohnen oder arbeiten.

Da die AOK´n hier offensichtlich das Gesetz brechen (Kassenwahlrecht) wäre ich dafür das auch diese Kassenart endlich mal auch von Bundesministerien geprüft wird und diese kungelei endlich aufhört.

jan

Re: Kündigungsfrist bei der AOK unfair !

Bodo, (vor 7021 Tagen) @ jan

Die AOK Bayern hat es z.B. in ihrer Satzung verankert, dass bei einem Wechsel von AOK zu AOK die Bindungswirkung nicht erfüllt werden muss. Das ist m.E. ein Rechtsbruch, der die Versicherten täuscht und in den gewollten Glauben versetzen soll, dass es sich um eine fortlaufende Mitgliedschaft handelt. Die Aufsichtsbehörde dürfte solch eine Satzung eigentlich mit Hinweis auf den im § 3 Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz nicht genehmigen.

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Elgin Fischbach @, (vor 7021 Tagen) @ Michael K.

Weil es keine einheitliche Bundes-AOK gibt, sondern diverse Landes-AOKen, beginnt die 18-monatige Bindungsfrist für einen Wechsel zu anderen Kassenarten bei einem Wechsel innerhalb des AOK-Systems jedes Mal neu. Weil jede einzelne Landes-AOK eine eigene "Kasse für sich" darstellt.

Dass dies absolut ungerecht ist gegenüber Mitgliedern anderer Kassenarten, sehe ich genauso. Allerdings ist diese bescheuerte Regelung auf den Mist des Gesetzgebers gewachsen - sprich: Die Politik ist aufgefordert, hier für Abhilfe zu sorgen.

Gruß
Elgin

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Elgin Fischbach @, (vor 7021 Tagen) @ jan

theoretisch muessen sie bei JEDER AOK die bindungsfrist einhalten bevor sie zur anderen AOK wechseln, egal wie oft Sie umziehen.

Gilt dies auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland, wo eine andere AOK als bisher zuständig ist?

Anders als bei bundesweiten Krankenkassen kocht ja in jedem Bundesland eine andere AOK ihr eigenes Süppchen ...

Gruß
Elgin

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Bertram, (vor 7021 Tagen) @ Elgin Fischbach

Jetzt wird auch deutlich, warum die AOK eine Gesundheiteskasse ist. Warum? Was nutzt es einem Kranken im hohen Norden, wenn er vorher bei der AOK im tiefsten Süden gewohnt hat und vom Norden aus aus seine Dinge mit der AOK Süd regeln muss. Da wird man ja praktisch zu einem Wechsel zur AOK Nord überredet und ist an den Wechsel 18 Monate gebunden.

Re: Kündigungsfrist bei der AOK unfair !

katel @, (vor 7021 Tagen) @ Bodo


Kann man sicher sehen wie man will. Im Falle des Umzugs eines Versicherten in ein anderes Bundesland kann es für den Betreffenden sicherlich von Vorteil sein.

Fakt ist aber , dass zumindest die Landesversicherungsämter NRW und BaWü keine Einwände gegen die beschriebene Regelung haben. Und ich glaube nicht, dass die Lavas anderer Bundesländer hier eine andere Auffassung vertreten.

Gruß

katel

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

vikingz @, (vor 7020 Tagen) @ Elgin Fischbach

Nun, ich kenne die Praxis der AOKn zu diesem Thema und denke auch, dass hier das Recht sehr stark zugunsten des AOK-Verbands ausgelegt wird.

Der maßgebliche Paragraph 175 Abs. 4 ist insoweit für meine Auffassung mißverständlich, da er für das Kassenwahlrecht innerhalb eines Verbandes zwar die 18-Monats-Frist flexibel regelt, aber auch ausdrücklich die Kassenwahl (Satz 1) thematisiert.

Demnach ist die Kassenwahl zu erklären. Soweit ich die Praxis kenne (ich war allerdings nie AOK-versichert, kenne das nur aus zweiter Hand), erfolgt der Wechsel "von AOK zu AOK" lediglich infolge Datenübermittlung von der alten zur neuen AOK und Mitteilung an das Mitglied, dass die neue AOK jetzt zuständig ist. Ist ja auch eine Frage des Verwaltungsaufwands :p

Insoweit hätte das Mitglied also keine neue Kasse gewählt, und die neue AOK wäre nicht die zuständige Kasse, die 18 Monate würden nicht neu beginnen.

Für mich stellt sich hier in erster Linie die Frage, ob das Mitglied für den Wechsel von alter zu neuer AOK eine Unterschrift zur Bestätigung geleistet hat.

Ärgerlich ist die Praxis allerdings so oder so, da stimme ich zu.

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Gast, (vor 6989 Tagen) @ jan

Jede AOK ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, also gelten für jede AOK die gleichen Regeln,

da es aber die Prämisse gibt, dass sich jeder nur in der Wohnort- oder ArbeitsortAOK versichern kann, ist es praktisch, bei Umzug gleich zum Monatsnächsten in die "neue" AOk zu wechseln, wer das will.

Dann noch den Kündigungszeitraum aufzuweichen wäre ja voll schwachsinnig, da bräuchten wir nur noch 1 AOK.

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Antje Bürgi @, (vor 6094 Tagen) @ Elgin Fischbach

hallo,
ich finde diese regelung total bescheuert. ich bin seit der wende bei der AOK sachsen-anhalt versichert gewesen, bis zum 1.9.2008, da bin ich in die AOK sachsen gewechselt, nun wollte ich in eine andere kasse wechseln.. die nix mit der AOK zu tun hat, nu musste ich aber erfahren.. das eine kündigungsfrist von 18 monaten einzuhalten ist... wobei es sich doch ium die selbe Kasse handelt... nämlich AOK , meine neue kasse will dagegen vorgehen.. sowas ist doch ein unding.. und das machen die blöden politiker auch noch per gesetz klar... das ist unwirtschaftlich den anderen Kassen gegenüber , ich hab die nase voll von der AOK aber es gibt anscheinend keine lösung, des problems . da sollte sich schnell was ändern!

lg Antje

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Czauderna, (vor 6094 Tagen) @ Antje Bürgi

Hallo,

wie ging den der Wechsel von der AOK-Sachsen_Anhalt zur AOK-Sachsen zum 01.09.2008 vor sich ??

Gruß
Czauderna

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Antje Bürgi @, (vor 6094 Tagen) @ Czauderna

hallo Czauderna,
ich bin hier in leipzig zu einer AOK filiale geangen und hab mich in der AOK sachsen angemeldet... und das ging ohne weiteres.. was ich nicht verstehe, das ich nicht aus der AOK rauskomme.. es ist doch eine kasse , die unter einem namen läuft AOK , und meine neue krankenkasse, wo ich beitreten will, hat mir gesagt, der wechsel geht ohne probleme.. die AOK hat nur sorge um ihre kunden .. das sind doch scheiss methoden.. sorry, wegen der wortwahl, aber ich bin bissel aufgebracht.. weil die AOK mit solchen methoden versucht, die kunden zu halten
lg Antje

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Kein DAK-Mitarbeiter, (vor 6094 Tagen) @ Antje Bürgi

Die Wortwahl passt zur Rechtschreibung ^^

Es liegt nicht an der AOK die Kündigungsfristen sind vom Gesetzgeber vorgegeben § 175 SGB V.

Du kannst deinen Handy- oder Fitnesscentervertrag auch nicht so einfach kündigen, oder?

Leute gibts?

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Antje Bürgi @, (vor 6094 Tagen) @ Antje Bürgi

ich habe mich telefonisch mit der AOK sachsen in verbindung gesetzt, um das zu klären.. die meinte nur, meine neue krankenkasse müsse sich da schlau machen.
und meine neue krankenkasse hat mir gesagt, die AOK erzählt "schmarr´n" << so der wortlaut, denn es läuft alles unter einer AOK , und der mitarbeiter meiner neuen krankenkasse hat mir versichert, er nimmt sich der sache persönlich an

lg Antje

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Antje Bürgi @, (vor 6094 Tagen) @ Kein DAK-Mitarbeiter

an : Kein DAK-Mitarbeiter

du hast anscheinend nicht begriffen, was ich meinte.. ich will von der AOK wechseln zu einer anderen krankenkasse.. bei der AOK bin ich schon seit 1991 !

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Czauderna, (vor 6094 Tagen) @ Antje Bürgi

Hallo,
ein Krankenkassenwechsel ist grundsätzlich nur möglich wenn man bei der einen Kasse fristgemäß schriftlich kündigt und bei der anderen kasse unter Vorlage einer schriftlichen Kündigungsbestätighung der Vorgängerkasse eine neuen Antrag auf Mitgliedschaft stellt.
Meines Wissens nach handelt es sich bei den AOKèn jeweils um eigenständige Krankenkassen. Durch die Namensgebung "AOK"
wird immer von der Allgemeinheit angenommen die würden zusammengehören. Dem ist aber nicht so.
So wie hier geschildert ist die AOK im Recht.
Mündliche Aussagen von Krankenkassenmitarbeitern sollte man in solchen Sachen immer mit Vorsicht begegnen.
Das sage ich als "leidgeprüfter" Kassenmitarbeiter der mit "Beschwerdemanagement" zu tun hatte und hat.
Gruß
Czauderna

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Antje Bürgi @, (vor 6094 Tagen) @ Czauderna

hallo Czauderna,

vielen dank für deine Antwort.. so in etwa hat mir das die Mitarbeiterin von der AOK auch gesagt.. da wurde schon vor Gericht gegangen deswegen, aber die AOK war im Recht.
Gruss

Re: Kündigungsfrist bei der AOK

Kassen-Mitarbeiter @, (vor 6094 Tagen) @ Antje Bürgi

Hallo

soweit ich weiß, gibt es eine Vereinbarung innerhalb des AOK-Systems, wonach bei einem Wechsel von einer AOK zu einer anderen sowohl auf die Kündigungsfristen als auch auf die Bindungsfrist (18-Monats-Frist) verzichtet wird...auch auf die Kündigung selbst wird wohl schon mal verzichtet.
Bei einem erneuten Wechsel berufen sich die AOKen dann aber darauf, dass mit dem Wechsel innerhalb der AOK-Gemeinschaft eine neue Bindungsfrist eine neue Bindungsfrist beginnt und bestehen auf deren Einhaltung.

Gruß Kassen-Mitarbeiter

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