Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Norbert, (vor 7016 Tagen)

Tag zusammen,

ich hab ne Frage.
Ich hab mein Studium im März dieses Jahres beendet, wurde zum Ende dieses Monats auch exmatrikuliert. Danach wurde ich bei einer Firma im Rahmen eines Projekts angestellt und hab mich gesetzlich versichert. Das Projekt ist morgen zu Ende, ich krieg keine Verlängerung und hab auch keine Aussicht auf einen neuen Job. Wenn ich mich jetzt beim Arbeitsamt melde, zahlen die dann meine Krankenversicherung, oder wie? was muss ich denn tun? Arbeitslosengeld krieg ich nicht, weil ich noch keine 12 Monate gearbeitet hab. Aber von was soll ich denn die Krankenkasse bezahlen?

Für Antworten vielen Dank.

Norbert.

Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse

Elgin Fischbach @, (vor 7016 Tagen) @ Norbert

Sofern Du mindestens 25 Jahre alt bist (wovon ich ausgehe, denn ein Studium dauert ja seine Zeit) und auch nicht zu vermögend bist (Bedürftigkeitsprüfung), erhältst Du elternunabhängiges Arbeitslosengeld II (inkl. Übernahme der Wohnungskosten bei "angemessenem" Wohnraum). Weil die Leistungsgewährung frühestens ab dem Tag der Antragstellung erfolgt, tust Du gut daran, Dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit umgehend bei der für Dich zuständigen örtlichen Arbeitsagentur oder - bei Optionskommunen, von denen es nur sehr wenige gibt - bei den dort zuständigen Ämtern zu melden. Dabei wirst Du dann von der Arbeitsagentur bzw. der Optionskommune gesetzlich pflichtversichert. Sofern die Mitgliedschaft bei Deiner bisherigen Krankenkasse noch keine 18 Monate gedauert hat oder Du Deine dortige, über 18-monatige Mitgliedschaft bisher nicht fristgerecht gekündigt hast, ist diese Kasse weiterhin für Dich zuständig (die Krankenkasse ist im Antragsforumular auf Arbeitslosengeld II ebenso einzutragen wie die Versichertennummer).

Gruß
Elgin

Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse

Norbert, (vor 7008 Tagen) @ Elgin Fischbach

Vielen Dank für die Antwort!
Ich habe in der Zwischenzeit die Promotion an der Uni beantragt. Das Verfahren dauert ca. 4 Wochen, bis ich die Zulassung erhalte. Wie bin ich denn als Promotionsstudent krankenversichert?
Muss ich mich trozdem ALG2 beantragen?
Wie bin ich in der Zwischenzeit versichert?
Danke für die Antwort im Voraus.

Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse

Björn, (vor 7008 Tagen) @ Norbert

Promotionsstudenten gelten nicht mehr als "ordentlich" studierende. EIne Versicherungspflicht als Student mit ca 55 € Beitrag ist daher nicht möglich.

Als Promotionsstudent kann man sich nur, sofern man die Vorraussetzungen erfüllt freiwillig versichern, Kosten je nach Einkommen mindestens jedoch ca 120 €.

Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse

Elgin Fischbach @, (vor 7008 Tagen) @ Norbert

Wie bin ich denn als Promotionsstudent krankenversichert?

Auch als Promotionsstudent gelten die in der Studentenversicherung allgemein üblichen Regelungen (Altersgrenzen, einheitlicher Studentenbeitrag bei allen gesetzlichen Krankenkassen usw.). Wenn Du schon während Ihres bisherigen Studiums gesetzlich versichert warst (wovon ich auf Grund Deiner bisherigen Schilderungen ausgehe), dann kennst Du diese Regelungen ja schon.

Muss ich mich trozdem ALG2 beantragen?

Als Student darf kein ALG II bezogen werden. Hier gibt es nur die Möglichkeit des Bafög-Bezuges, evt. verbunden mit ergänzender Nebenerwerbstätigkeit.

Wie bin ich in der Zwischenzeit versichert?

Im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Das hierbei zu Grunde gelegte Mindesteinkommen beträgt 816,67 EUR (selbst dann, wenn es im Einzelfall real unterschritten wird).

Gruß
Elgin

Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse

Elgin Fischbach @, (vor 7008 Tagen) @ Björn

Promotionsstudenten gelten nicht mehr als "ordentlich" studierende. EIne Versicherungspflicht als Student mit ca 55 € Beitrag ist daher nicht möglich.

Seit wann das? Ist dies nicht - wie allgemein bei Studenten - vom Unterschreiten einer Altersgrenze abhängig? Oder ist in der GKV etwa generell nur das Erststudium maßgeblich (Wie verhält es sich denn dann mit Master- und Bachelor-Studiengängen - denn immer mehr Hochschulen gestalten ja ihre Studiengänge nach angelsächsischem Vorbild in Form von Stufenmodellen)?

Gruß
Elgin

Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag und Krankenkasse

Björn, (vor 7005 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hallo Elgin,

Das Bundessozialgericht hat bereits in seinem Urteil vom 23.03.1993 12 RK 45/92 entschieden, das ein Promotionsstudium nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung gehört. Demnacxh gehöreen Promotionsstudenten auch nicht mehr zu den "ordentlich" studierenden im Sinne der Sozialversicherung sodass die Krankenversicherung der Studenten nicht greift.

Master und Bacherlor Studiengänge zählen dagen als sogenannte Aufbaustudiengänge bislang noch nicht unter diese Regelung

Auch als Promotionsstudent gelten die in der Studentenversicherung allgemein üblichen Regelungen (Altersgrenzen, einheitlicher Studentenbeitrag bei allen gesetzlichen Krankenkassen usw.). Wenn Du schon während Ihres bisherigen Studiums gesetzlich versichert warst (wovon ich auf Grund Deiner bisherigen Schilderungen ausgehe), dann kennst Du diese Regelungen ja schon.

Diese Ausage von Frau Fischbach ist einfach nur falsch. s. obige Ausführungen.

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