Re: Beitragserstattung nach Todesfall (Gesetzliche Krankenkassen)
der beitrag richtet sich wohl nach dem rentenbetrag.
wird die rente z.b. in voller höhe ausgezahlt wird auch entsprechend der volle beitrag einbehalten.
der beitrag richtet sich wohl nach dem rentenbetrag.
wird die rente z.b. in voller höhe ausgezahlt wird auch entsprechend der volle beitrag einbehalten.
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