Beitragserstattung nach Todesfall (Gesetzliche Krankenkassen)

Bithi @, (vor 6997 Tagen)

Gibt es nach dem Tod eines Versicherten, hier ist der Tod eingetreten am 18.des Monats, eine Rückerstattung von Beiträgen für die nicht mehr erlebten Tage durch die Krankenkassen, bzw. den Versicherungsträger ?

Re: Beitragserstattung nach Todesfall

Willi Wichtig, (vor 6997 Tagen) @ Bithi

Da die Beitragszahlungen in der Regel rückwirkend fällig werden, gibt es dieses Problem in der Regel nicht. Bei Beitragsvorauszahlungen ist selbstverständlich eine Erstattung angezeigt.

Re: Beitragserstattung nach Todesfall

Bithi, (vor 6997 Tagen) @ Willi Wichtig

Danke für die Info.
Nach meinen Unterlagen wurde im Juli die Rente für August gezahlt und dabei ja der Krankenkassen- und Pflegekassenbeitrag gleich abgezogen.
Dann versteh ich das doch so, dass ich etwas zurückbekommen müsste, oder ?

Re: Beitragserstattung nach Todesfall

jan, (vor 6997 Tagen) @ Bithi

der beitrag richtet sich wohl nach dem rentenbetrag.
wird die rente z.b. in voller höhe ausgezahlt wird auch entsprechend der volle beitrag einbehalten.

Re: Beitragserstattung nach Todesfall

., (vor 6994 Tagen) @ jan

Der RentenService der Deutschen Post AG rechnet die KV/PV Beiträge für den restlichen Monat automatisch zurück.

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