Dies ist keine Kassenleistung außer Sie können eine Neurose usw. und längere psychologische Betreuung deshalb nachweisen - dann wird es vielleicht genehmigt.
Ansonsten müssen Sie die Narkose als Privatpatient bezahlen, den Preis nach der GOÄ kann Ihnen Ihr Arzt nennen.
Ich möchte Sie inständig bitten, sich nur eine Dämmerspritze oder ein anderes stärkeres Beruhigungsmittel geben zu lassen.
Eine richtige Vollnarkose kann lebensgefährlich sein und z.B. bei Atmungsproblemen zum Absterben von Gehirnzellen und damit zur Gehrinschäden, Organschäden oder zum Tod führen. Zwar sind die Risiken heutzutage geringer geworden, doch sollte man Vollnarkosen nicht unsinnig häufig anwenden. Die Mortalität liegt zwar nur bei 0,05%, d.h. auf 20 Tsd. Vollnarkosen gibt es einen Toten, doch sonstige Nebenwirkung sind bekanntlich häufiger. Und gerade in Praxen, die für einen Narkose-Notfall nicht eingerichtet sind, können sich harmlose Narkose-Komplikationen, die in einer Klinik alltäglich gut bewältigt werden, zu Katastrophen auswachsen.
Sollte Ihr Zahnarzt dies alles berücksichtigen, d.h. es wird ein Anästhesist hinzugezogen mit entsprechender Ausstattung, dann ist dies etwas anderes, aber wohl kaum bezahlbar (ca. 1000 Euro).