Hallo!
Ich schließe mich den Vorrednern an - und möchte die Fakten noch etwas ergänzen:
Wenn Sie bei ambulanten ärztlichen Behandlungen quasi als Privatpatient behandelt werden möchten, müssten Sie einerseits gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Kostenerstattung vereinbaren - und andererseits mit einer privaten Versicherung eine Zusatzversicherung über die "Rest"kosten bei der Kostenerstattung abschließen.
Kostenerstattung kann man bei den meisten (allen?) gesetzlichen krankenkassen vereinbaren - und in aller Regel auch auf den ambulanten Bereich beschränken. Dennoch bedeutet das selbst dann, dass Sie letztlich ALLE ambulanten Behandlungen (also bei allen niedergelassenen Ärzten + Zahnärzten!) als Quasi-Privatpatient erst selbst bezahlen müssen (und zwar nach GOÄ abgerechnet!), dann von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Bruchteil, der den sonst angefallenen Kosten nach dem EBM, abzüglich des Verwaltungskostenabschlages (Höhe siehe Satzung), entspricht, erstattet bekommen - und wegen der "Rest"kosten dann bei Ihrer privaten Zusatzversicherung vorstellig werden können.
In der Regel gibt man dann die KV-Card auch für die Zeit ab, für die man Kostenerstattung vereinbart hat - damit gar kein Betrug erst möglich ist.
Und diese bereits benannte "Restkosten"versicherung hat halt auch so einige Pferdefüße: Erstens ist sie schon grds. echt teuer, also kaum günstiger als ein kompletter ambulanter Tarif - weil die Kosten für die PKV eben auch sehr hoch werden können. Zweitens zahlt man den Beitrag dort nach Risiko zum Zeitpunkt des Abschlusses: Frauen sind teurer als Männer, Ältere sind teurer als Jüngere, Kränkere sind teurer als Gesunde. Selbst, wenn Sie nur Ihre Rückenerkrankung als Vorerkrankung haben (und sonst wirklich kerngesund sind) - werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach entweder ganz abgelehnt, oder die Prämei steigt ins Unermessliche - wegen des höheren Risikos, oder die Versicherung schließt dieses Risiko ganz einfach aus - dann hätten Sie gar nichts gekonnt, weil Sie ja gerade dieses Risiko eben absichern möchten. Drittens behält sich die PKV in aller Regel ein ordentliches Kündigungsrecht vor: Sprich, wenn Sie ihr zu teuer sind, kann sie in den ersten Monaten/Jahren jederzeit den Vertrag kündigen.
Dennoch können Sie sich ja einfach mal unverbindlich ein Angebot machen lassen - und zwar unter Nennung aller Vorerkrankungen wirklich konkret für Sie berechnet! Falls Sie eine Versicherung finden, die Sie annimmt. Und dann können Sie ja immer noch überschlagen, was im Endeffekt günstiger ist: Lieber die eine oder andere ausgewählte Behandlung mal selbst zahlen - oder die Prämie durchgehend allmonatlich.
Tja, mehr fällt mir jetzt nicht dazu ein.
Viel Glück bei der Entscheidung!