Re: Gesetzlich versichert und trotzdem bessere Leistungen als Privatpatient? (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, (vor 6972 Tagen) @ Besucher

Einige Anmerkungen am Rande:

Durch die neue Gesundheitsreform wird es wieder die Möglichkeit geben z.B. nur für einen bestimmten Facharztzweig die Kostenerstattung für eine kürzere Zeit als ein Jahr (z.B. ein Quartal) zu wählen. Dann kommen Sie natürlich schneller an einen MRT, aber müssen mit einem Selbstbehalt von 500 Euro bei dieser Untersuchung rechnen ohne Zusatzversicherung.

Zu der Anmerkung mit der Kündigungsfrist: Ist die Kostenerstattungsrestkostenversicherung zusammen mit einer stationären Restkostenversicherung, die auch Restkosten bei den Regelleistungen übernimmt (z.B. für freie Krankenhauswahl) versichert, dann gilt nach den Musterbedingungen der PKV dies - außer der Versicherer nimmt Einschränkungen vor - als der Vollversicherung gleichzustellen ähnlich den 50%-Tarifen der Beamte. Doch das wird dann nochmal 40 bis 70 Euro teurer, denn so teuer sind diese stationären Restkostentarife, da diese außer Chefarzt, Einbett auch noch die Restkosten der Regelleistung umfassen.


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