Re: Beitrag im vorraus oder im nachhinein (Gesetzliche Krankenkassen)

Björn, (vor 6945 Tagen) @ Ganymed

die gesetztliche Fälligkeit ist der 15. des Folgemonats.

frühere Fälligkeiten können in der Satzung festgelegt werden, jedoch haben alle mir bekannten Krankenkassen in Ihrer Satzung den 15. des Folgemonats als Fälligkeitstag festgelegt.

Das die Barmer somit am 15.12.06 den Beitragsmonat November abbucht ist korrekt.


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