Beitrag im vorraus oder im nachhinein (Gesetzliche Krankenkassen)

Ganymed @, (vor 6945 Tagen)

Hi,
ich bin von der Barmer weg uns seit 1.12 bei der g&h.

Jetzt zieht die Barmer im Dez noch Geld von Konto ein.

Es kann doch nicht sein, dass die im nachhinein kassieren oder?

Ich war jetzt auch ziemlich lange bei denen versichert, dass ich mich an´s erste Mal nicht mehr erinnern kann;-)

Da machen die ja auch massiv Zinsverluste - kein Wunder!

wisst ihr wann die Krankenkassen kassieren?

Gruß
Ganymed

Re: Beitrag im vorraus oder im nachhinein

Björn, (vor 6945 Tagen) @ Ganymed

die gesetztliche Fälligkeit ist der 15. des Folgemonats.

frühere Fälligkeiten können in der Satzung festgelegt werden, jedoch haben alle mir bekannten Krankenkassen in Ihrer Satzung den 15. des Folgemonats als Fälligkeitstag festgelegt.

Das die Barmer somit am 15.12.06 den Beitragsmonat November abbucht ist korrekt.

Re: Beitrag im vorraus oder im nachhinein

Ganymed @, (vor 6945 Tagen) @ Björn

vielen Dank für die Info!

Das wird sich bestimmt noch ändern - ist ja auch ein großes Potential.

Gruß
Ganymed

Re: Beitrag im vorraus oder im nachhinein

ja @, (vor 6945 Tagen) @ Ganymed

ist schon richtig, wenn du freiwilliges mitglied bist. immer am 15. zum vormonat wird eingezogen

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