Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Martin Kaiser @, (vor 6940 Tagen)

Die AOK Bayern erhöht zum 01.01.2007 den Kassenbeitrag von 13,6% auf 14,5%.
Daher werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Kann ich meine Mitgliedschaft schon jetzt kündigen oder muss ich warten, bis der neue Beitragssatz inkraft getreten ist, also bis zum 01.01.2007?

Re: Sonderkündigungsrecht

Steve, (vor 6940 Tagen) @ Martin Kaiser

Leider müssen Sie warten bis die Beitragserhöhung in Kraft getreten ist. Sie können im Januar oder Februar 2007 zum 31.03.07 bzw. 30.04.07 kündigen. Sollten Sie schon länger als 18 Monate bei der AOK Bayern versichert sein, so brauchen Sie nicht erst auf das Sonderkündigungsrecht warten und können zum nächstmöglichen Termin (28.02.2007) kündigen.

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