Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)
Die AOK Bayern erhöht zum 01.01.2007 den Kassenbeitrag von 13,6% auf 14,5%.
Daher werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Kann ich meine Mitgliedschaft schon jetzt kündigen oder muss ich warten, bis der neue Beitragssatz inkraft getreten ist, also bis zum 01.01.2007?