Re: BKK MOBIL OIL bleibt stabil bei 12,6 % (Gesetzliche Krankenkassen)
Nachtrag - in Form der exakten gesetzlichen Regelung:
Als Renter (also in der sogenannten KVdR = Krankenversicherung der Rentner) wird man nur dann versicherungspflichtig, wenn man seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mind. 9/10 der 2. Hälfte des Zeitraumes Mitglied oder Familienversicherter einer gesetzlichen Krankenkasse war. (-> § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V)
=> Weiß nicht, ob das bei Dir zutrifft?
Sollte es zutreffen - gibt es da noch den § 6 Abs. 3a SGB V:
Danach sind Personen, die nach dem 55. Lebensjahr versicherungspflichtig werden, dennoch versicherungsfrei - wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren UND mind. die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder befreit waren.
=> Auch deshalb die Fragen nach Anwartschaft o. ä. Versicherungen der letzten Jahre.
Falls das alles nicht möglich ist - wäre die zweite Prüfung die, ob evtl. eine freiwillige Versicherung möglich wäre (-> § 9 SGB V):
Dazu müsstest Du in den letzten 5 Monaten vor dem Ausscheiden aus der Versicherungpflicht mind. 24 Monate - oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mind. 12 Monate gesetzlich versichert gewesen sein.
=> mit Deinem Auslandsaufenthalt aber wahrscheinlich schwierig ...
Fazit: Es bleiben die Fragen, wo/wie Du die letzten Monate/Jahre versichert warst!