Re: 23 und nicht versichert. (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, Mittwoch, 02.12.2009, 21:21 (vor 5474 Tagen) @ SuSu

Sollte dein Praktikum sozialversicherungspflichtig gewesen sein, besteht auch ein nachgehender Leistungsanspruch für max. einen Monat. Das bedeutet der Zeitraum bis zum ALG-I wäre auch abgedeckt. Sollte das Parktikum nicht sv-pflichtig gewesen sein, müsstest du dich für den Zwischenzeit freiwillig versichern. Ab dem ALG-aBezug zahlt die Agentur die Beiträge.


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