Beitragsnachzahlung an GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich habe mich am 01.03.2005 selbstständig gemacht. Zur Unterstützung habe ich 1/2 Jahr Überbrückungsgeld in Höhe von ca. 9025,- Euro erhalten.
Von Beginn an war ich freiwillig in einer GKV versichert und wechselte dann in eine andere gesetzl. Krankenkasse am 01.08.2005 als freiwilliges Mitglied.
Die Beiträge wurden nach der Mindestbemessungsgrenze von ~1811,- Euro berechnet.
Meine zu versteuernden (eigenen) Einkünfte lagen 2005 bei 8642,- Euro.
Die GKV, deren ich die ersten 5 Monaten versichert war, verlangt jetzt rückwirkend eine Beitragsnachzahlung.
Sie stellt folgende Rechnung für die ersten 5 Monate auf:
monatl. ÜG 1504,-Euro + monatl. Einkommen 864,20 Euro (8642,- /10 Monate) = 2368,20 Euro
Diesen Betrag nimmt sie als Berechnungsgrundlage und verlangt jetzt insgesamt ca. 420,- Euro Nachzahlung.
Tatsächlich konnte ich aber zu dem ÜG die ersten 6 Monate kaum eigenes Einkommen beisteuern. Erst das 4.Quartal 2005 bescherte mir einen größeren Auftrag, dem ich einen Großteil meines Jahreseinkommen verdanke.
Meine Frage ist nun, ob die GKV einerseits das Jahreseinkommen auf alle Monate verteilen kann, jedoch das ÜG nur auf die ersten 6 Monate zurechnet.
Mein Gesamteinkommen geteilt durch 10 Monate betrugt 2005 ca. 1770,- Euro, also noch unter der Mindeststufe von 1811,-Euro.
Wer kann mir da weiterhelfen?
MfG
Mario
. Mit Motzen und drohen kommst Du nicht weiter. Wenn der Vorstand aber es nicht macht, dann kannst Du ja noch die zuständige Aufsichtsbehörde (Landes- oder Bundesversicherungsamt) einschalten. Kann ggf. helfen.