Re: Kündigungsbestätigung nach über 5 Wochen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Michael!
Bei Krankenkassen ist es wie bei jeder anderen Versicherung auch: Wer kündigen möchte - trägt die Sorge und die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang dort UND für den Nachweis im Streitfall. Punkt und Ende und Aus!
Ob man das dann per Einschreiben mit Rückschein macht ... oder durch persönliches Abgeben und Eingang auf Duplikat abstempeln ... oder sonstwie macht, ist Ansichtsache. Insbesondere wenn es eh grad knapp ist (Monatsende!), sollte ich mir schon was einfallen lassen, wie ich den pünktlichen Eingang UND den Nachweis desselben garantieren kann. Wenn ich aber keinen Nachweis für das pünktliche und fristgerechte Abgeben meiner Kündigung habe - kann ich nicht erwarten, dass die mich eher gehen lassen oder sowas. Kein vernünftiger Mensch kann doch im Ernst annehmen, dass die auf x Monate Geld verzichten - nur um einen schneller loszuwerden, weil man selbst nicht sorgfältig genug war!
Okay, das verspätete Zusenden der Kündigungsbestätigung ist nicht in Ordnung - aber längst kein Grund, am EIngangsdatum der Kündigung "zu drehen"!
Freundliche Grüße