Re: Sonderkündigung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Dany!
Das ist nur dann völlig egal, wenn und solange Du trotz Deiner Arbeitslosigkeit eine eigene Mitgliedschaft bei der Krankenkasse hast.
Solltest Du (was bei Arbeitssuchenden ja auch nicht selten ist) familienversichert sein (z. B. über Ehegatte oder Eltern), kannst Du selbstverständlich auch keine Mitgliedschaft kündigen bzw. die Kasse wechseln.
Freundliche Grüße