Sonderkündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Dany @, (vor 6920 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Krankenkasse hat zum 01.01.2007 erhöht, was mich sehr freut... Denn ich bin extrem unzufrieden mit dieser Kasse, habe aber noch eine Bindungsfrist.
Meine Frage ist jetzt allerdings, ob ich auch wechseln kann, wenn ich arbeitslos bin, oder ob das völlig egal ist.

Danke im Voraus für eure Hilfe,
Dany

Re: Sonderkündigung

Holzmichel, (vor 6920 Tagen) @ Dany

Das ist in der Tat egal.

Danke dir für die schnelle Antwort ;-)

Dany @, (vor 6920 Tagen) @ Holzmichel

..... kein weiterer Text

Re: Sonderkündigung

Besucher, (vor 6920 Tagen) @ Dany

Hallo Dany!

Das ist nur dann völlig egal, wenn und solange Du trotz Deiner Arbeitslosigkeit eine eigene Mitgliedschaft bei der Krankenkasse hast.

Solltest Du (was bei Arbeitssuchenden ja auch nicht selten ist) familienversichert sein (z. B. über Ehegatte oder Eltern), kannst Du selbstverständlich auch keine Mitgliedschaft kündigen bzw. die Kasse wechseln.

Freundliche Grüße

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