Re: Berechnung der Beiträge als freiwillig versichertes Mitglied (Gesetzliche Krankenkassen)

Peter Meter @, (vor 6918 Tagen) @ Hanka

Nur das erwirtschaftete Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit zählt. Für die Pflichtmitgliedschaft hast Du ja schon die richtigen Beiträge gezahlt. Da wird nichts rückgerechnet. Du musst Deiner Kasse nun den Steuerbescheid einreichen und kriegst dann nen neuen Bescheid.


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