Berechnung der Beiträge als freiwillig versichertes Mitglied (Gesetzliche Krankenkassen)

Hanka @, (vor 6919 Tagen)

Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich bin seit über einem Jahr freiwillig versichertes Mitglied bei der AOK. In dem Jahr, in dem ich mich freiwillig versichert habe, war ich zuvor noch in einem Angestelltenverhältniss, also regulär pflichtversichert.

Frage:
1. Werden zu Berechnung meiner Beiträge als freiwillig versichertes Mitglied die Einkünft aus selbständiger Tätigkeit und nichtselbständiger Tätigkeit zusammengelegt?

2. Oder zählt nur das im laufe des Jahres erwirtschaftet Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und wird dieses dann auf das Kalenderjahr verteilt, um die tatsächlichen Beiträge zu berechnen?

Bis dato hatte ich eine vorläufigen Bescheid zur Höhe der Krankenkassenbeiträge als freiwillig versichertes Mitglied.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Hanka

Re: Berechnung der Beiträge als freiwillig versichertes Mitglied

Peter Meter @, (vor 6918 Tagen) @ Hanka

Nur das erwirtschaftete Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit zählt. Für die Pflichtmitgliedschaft hast Du ja schon die richtigen Beiträge gezahlt. Da wird nichts rückgerechnet. Du musst Deiner Kasse nun den Steuerbescheid einreichen und kriegst dann nen neuen Bescheid.

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