Re: Beitragssatz bei einer Unfallrente (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
nach telefonischer Nachfrage meinte die Krankenkasse, dass in dem Moment wo der Unfallversicherungsträger eine Rente zahlt (hier die Unfallrente) er als Rentenversicherungsträger auftritt und daher ist der allgemeine Beitragssatz anzusetzen.
Klingt irgendwie schlüssig, aber ich hab keine Ahnung ob die damit Recht haben?
Gruß
Jens