Jogurt mit Kassen-Logo - ein Fall für die Aufsicht
Bundesversicherungsamt will Aufklärung von der Barmer
KÖLN (akr). Die Werbekampagne der Barmer Erstzkasse mit dem Lebensmittelkonzern Danone hat ein aufsichtsrechtliches Nachspiel. Ein Versicherter hat sich beim Bundesversicherungsamt (BVA) über die Aktion beschwert. Die Aufsichtbehörde verlangt von der Kasse nun Aufklärung.
Zwischen Dezember 2006 und Anfang Februar hatte Danone bei Fernsehwerbung für den probiotischen Jogurt Actimel mit dem Logo der Barmer Ersatzkasse geworben. Das Produkt wird als Mittel zur Stärkung der Abwehrkräfte vermarktet. Zuschauer mussten den Eindruck bekommen, dass die Kasse das Produkt empfiehlt. Das sieht die Barmer anders.
"Die Aussagen waren neutral, nicht werblich", sagt Barmer-Sprecherin Susanne Rüsberg-Uhrig. Die Barmer habe dafür weder Geld gezahlt noch erhalten. "Wir wollten die Plattform nutzen, um Bürger darüber aufzuklären, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um etwas zur Stärkung der Abwehrkräfte zu tun", sagt sie. "Das war eine Win-win-Situation für beide Seiten." Es habe sich um eine einmalige Aktion gehandelt, die von Anfang an zeitlich begrenzt gewesen sei. Weitere Kooperationen seien nicht geplant.
Selbstkritischer geht die Barmer mit einem anderen gemeinsamen Projekt mit dem Lebensmittelkonzern um. Danone hat auf den Internet-Seiten von Actimel einen "Abwehrkräfte-Check" angeboten, auf dem ebenfalls das Barmer-Logo zu sehen ist. Dieser "Test" hat eindeutig werbenden Charakter. Frage 3 lautet: "Trinken Sie regelmäßig Actimel?" Der Check war von der Barmer Internet-Seite von einem Bereich aus zu erreichen, in dem der Nutzer neutrale Informationen erwartet. "Das halten wir im Nachhinein nicht für gut", sagt Rüsberg-Uhrig. Mittlerweile hat die Barmer Post vom BVA bekommen. Das Amt verlangt Aufklärung über die Hintergründe der Zusammenarbeit. "Wir befinden uns mit dem BVA in einem offenen Dialog", berichtet sie.
Das BVA habe einen Hinweis aus dem Versichertenkreis erhalten, hieß es bei der Aufsichtbehörde. "Wir halten diese Form der Kooperation für grenzwertig, wenn nicht für unzulässig", sagte ein Mitarbeiter. Der Vorgang sei noch nicht abgeschlossen, die Barmer habe noch die Gelegenheit zur Stellungnahme. Da die Kooperation zwischen Barmer und Danone mittlerweile beendet und kein Geld geflossen ist, hat die Aufsicht wenig Handlungsmöglichkeiten, falls sie die gemeinsame Werbung für unzulässig hält. Sie kann die Kasse allerdings auffordern, solche Aktionen in Zukunft zu unterlassen.
Verbraucherschützer finden das Vorgehen der Barmer befremdlich. "Es kann nicht sein, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sich dafür entscheidet, die Werbung eines einzigen Herstellers zu unterstützen", sagte Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wenn für die Kasse die Prävention im Vordergrund stehe, müsse sie andere Wege gehen, etwa eine eigene Kampagne auflegen.