Re: Krankenkassen Freundschaftswerbung (Gesetzliche Krankenkassen)

Tobi @, (vor 6890 Tagen) @ Peter Meter

Eine Prämie von 45 Euro verstösst gegen die Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der GKV in der Fassung vom 09. November 2006. Gem Ziffer
35 i.V. Ziffer 34 der Wettbwerbsgrundsätze darf maximal eine Aufwandsentschädigung von 0,7 % der monatlichen Bezugsgröße ( § 18 SGB IV ) je aufgenommenes Mitglied, aufgerundet auf einen vollen durch fünf teilbaren Eurobetrag gezahlt werden.

Zur Zeit sind dies 20 Euro.


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