Freiwillig Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

corina, Donnerstag, 20.03.2025, 18:01 (vor 17 Tagen)

Hallo,ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich hatte letztes Jahr einen Schlaganfall bin hauptberuflich Selbstständig und freiwillige krankenversichert meine Frau bei mir familienversichert.Ich beziehe seit letztem Jahr Krankengeld.Meine Selbstständigkeit habe ich im Einzelhandel getätigt.Nun meine Frage da ich nicht mehr arbeiten kann und noch einige Sachen in der Firma zu erledigen sind bis zur Abmeldung der Selbstständigkeit zB(noch laufende Abo Verträge) kann meine Frau diese Arbeite erledigen mit Einnahmen von ca.350€ im Monat?Wird mir dann das Krankengeld gestrichen?
Wo muss ich das angeben
Danke im Voraus für die Antwort

Freiwillig Krankenversicherung

Czauderna, Donnerstag, 20.03.2025, 21:37 (vor 17 Tagen) @ corina

Hallo,
das sind zwei Probleme, die zu klären wären.
Zum einen - wenn du deine Ehefrau in deiner Firma als geringfügig Beschäftigte anstellst, dann ist das grundsätzlich kein Problem - es würde für sie keine Krankenversicherungspflicht eintreten und die Familienversicherung würde auch bestehen bleiben (wenn sie sonst keine Einnahmen hat).
Du musst natürlich die entsprechende Anmeldung bei der Mini-Job-Zentrale machen.
Dass während deiner Arbeitsunfähigkeit deine Firma als solche weiterbesteht, ist natürlich vollkommen okay so und solange du selbst auch wirklich arbeitsunfähig bist und nicht arbeitest in deiner Firma, spielt die Tatsache, dass du einen Arbeitnehmer/in beschäftigst keine Rolle, d.h. du bekommst dein Krankengeld weiter.
Gruss
Czauderna

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