Muss ich nachträglich Beiträge zahlen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Viki, Freitag, 14.02.2025, 09:13 (vor 27 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe von meiner Krankenkasse (TK) die Mitteilung erhalten, dass ich irrtümlich seit dem 1. Oktober 2024 als versicherungspflichtige Studentin versichert wurde. Sie schreiben, dass sie dies für die Zukunft korrigieren müssen.

Meine Frage: Muss ich nun rückwirkend höhere Beiträge nachzahlen, oder betrifft die Änderung nur die zukünftigen Beiträge? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?

Danke für eure Hilfe!


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