Krankenkassenbeitrag nach Scheidung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Bisher bin ich nicht schlau geworden, was mich erwartet.
Ich befinde mich in Scheidung und bin Rentner. Nach der Scheidung wird der Versorgungsausgleich vollzogen und circa 2.500 Euro meiner Rente gehen dann an meine Frau. Bisher liege ich beim Krankenkassenbeitrag über der Beitragsbemessubgsgrenze. Nach der Scheidung dann nicht mehr. Wird der Krankenkassenbeitrag dann entsprechend angepasst?
Ich bin unsicher, da Unterhalt keine Auswirkungen auf meinen Krankenkassenbeitrag hat. Nach der Scheidung wird der Unterhalt durch den Versorgungsausgleich ersetzt und ich frage mich, ob sich das auf die Krankenkassenbeiträge auswirkt oder nicht?
Viele Grüße
Elmar
Krankenkassenbeitrag nach Scheidung
Hallo,
du bist Mitglied in einer GKV-Kasse - wenn ja, bist du dort als Rentner Pflichtversichert (KVdR) oder bist du als Rentner freiwillig versichert, weil du die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllt hast (Vorversicherungszeit) ?
Gruss
Czauderna
Krankenkassenbeitrag nach Scheidung
Hallo Czauderna,
ich bin freiwillig versichert in der GKV.
Viele Grüße
Elmar
Krankenkassenbeitrag nach Scheidung
Hallo,
nachdem die Scheidung rechtskräftig ist und der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, bekommst du einen neuen Rentenbescheid, den du deiner Krankenkasse vorlegen solltest. An deinem Status "freiwillig versichert" wird sich nichts ändern, aber wenn deine Bruttorente niedriger wird, dann erfolgt auch eine entsprechende Beitragsminderung.
Gruss
Czauderna
Krankenkassenbeitrag nach Scheidung
Vielen Dank für die schnelle Antwort!