Familienversicherung bei Scheidung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
durch die Rechtskraft der Scheidung muss die Familienversicherung der Kinder neu beurteilt werden, d.h. bei dir (Vater) kann es zu keiner Familienversicherung im Sinne des § 10 SGB V. kommen, weil du in der PKV versichert bist. Demzufolge muss der Anspruch bei deiner ehemaligen Ehefrau neu geprüft werden. Der Wohnort der einzelnen Kinder spielt dabei keine Rolle. Die Familienversicherung ist keine "Antragsversicherung", sondern sie wird als hergestellt, wenn der Anspruch darauf erfüllt ist oder eben abgelehnt und dann müsste die Kinder ggf. selbst krankenversichert werden, entweder gesetzlich oder eben auch in der PKV.
Mein Rat, deine (ex)Ehefrau sollte sich mit der Kasse in Verbindung setzten, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.
Gruss
Czauderna
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Propan,
02.09.2024, 17:40
- Familienversicherung bei Scheidung - Czauderna, 06.09.2024, 10:28