Familienversicherung bei Scheidung (Gesetzliche Krankenkassen)

Propan, Montag, 02.09.2024, 17:40 (vor 92 Tagen)

Hallo zusammen, ich würde gerne in Erfahrung bringen, wie es bei einer Scheidung mit der Familienversicherung weitergeht.
Dazu folgender Sachverhalt: Meine Frau sowie unsere drei gemeinsamen Kinder (17/13/13 J.) sind alle bei meiner Frau in der gesetzlichen KV familienversichert. Ich selbst bin als Beamter alleine in der privaten KV versichert.
Nach der Scheidung wird ein Kind bei meiner Frau wohnen und zwei Kinder bei mir.
Meine Frage ist: Was passiert mit der Familienversicherung? Meine Frau ist selbst berufstätig in Vollzeit und in der gesetzlichen KV versichert. Können die Kinder bei meiner geschiedenen Frau quasi "mitversichert" werden, zumal sie ja alle noch die Schule besuchen und bisher in der gesetzlichen Familienversicherung sind/waren?
Vielen Dank für eure Antworten.

Familienversicherung bei Scheidung

Czauderna, Freitag, 06.09.2024, 10:28 (vor 88 Tagen) @ Propan

Hallo,
durch die Rechtskraft der Scheidung muss die Familienversicherung der Kinder neu beurteilt werden, d.h. bei dir (Vater) kann es zu keiner Familienversicherung im Sinne des § 10 SGB V. kommen, weil du in der PKV versichert bist. Demzufolge muss der Anspruch bei deiner ehemaligen Ehefrau neu geprüft werden. Der Wohnort der einzelnen Kinder spielt dabei keine Rolle. Die Familienversicherung ist keine "Antragsversicherung", sondern sie wird als hergestellt, wenn der Anspruch darauf erfüllt ist oder eben abgelehnt und dann müsste die Kinder ggf. selbst krankenversichert werden, entweder gesetzlich oder eben auch in der PKV.
Mein Rat, deine (ex)Ehefrau sollte sich mit der Kasse in Verbindung setzten, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.
Gruss
Czauderna

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