Vorversicherungszeiten - Krankenkasse der Rentner (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 09.11.2023, 11:37 (vor 378 Tagen) @ kkfragender

Hallo,
ja, werden sie. Es kommt nicht auf die Art der Versicherung an, sondern nur auf die Versicherung als solche. Das können Zeiten der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung ab auch Zeiten der Familienversicherung sein. Außerdem werden pro Kind noch ein Jahr für die Vorversicherungszeit hinzugerechnet.
Gruss
Czauderna


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