Vorleistung GKV bei ambulanter Zusatzversicherung (Sonstige Themen)

PhilipWuchner, Mittwoch, 30.08.2023, 21:43 (vor 451 Tagen)

Hallo zusammen,

ich interessiere mich aktuell für eine ambulante Zusatzversicherung zu meiner GKV (PKV kommt aus verschiedenen Gründen nicht für mich in Frage). Z.B. die Tarife KAMP der DKV oder 181 der ARAG.
Bei beiden unterscheidet sich ja die Höhe der Leistung darin, ob die GKV vorleistet oder nicht. In welchen Fällen wäre das denn bei einem Kassenarzt der Fall? Zählt die "Vorleistung" der GKV dann jeweils nur für die einzelnen Abrechnungspunkte auf der Rechnung oder pauschal für die gesamte Rechnung des Besuchs?
Konkret: Wenn ich nun beim Orthopäden untersucht werde und er mir am Knie eine Stoßwellentherapie empfiehlt, die ich als Kassenpatient komplett selbst zahlen müsste: Wäre hier die Vorleistung der GKV nur auf die Untersuchung bezogen, oder auch auf die Behandlung? Dadurch entscheidet sich ja beim ARAG 181 zwischen 30% und 100% Erstattung.

Ich möchte durch die ambulante Zusatzversicherung auch diese Therapien erstatten bekommen, die eben NICHT von der GKV bezahlt werden. Für schnellere Termine alleine lohnt sich der Preis leider nicht...

Hat hier jemand Erfahrung dazu?

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