Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension? (Private Krankenversicherungen)
Maria, Donnerstag, 22.10.2009, 20:34 (vor 5515 Tagen)
Ich bin in der GKV der Rentner pflichtversichert.Wenn mein Mann (Beamter) versterben sollte, muss ich dann auf die Witwenpension den vollen KV-Beitrag von 14, 9 % alleine zahlen, oder zahlt die DRV die Hälfte, wie sie es bei Witwenrenten ja auch tut? Sofern nicht, liegt ja wohl eine skandalöse Benachteiligung gegenüber "normalen" Witwen vor.
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Czauderna, Donnerstag, 22.10.2009, 21:32 (vor 5515 Tagen) @ Maria
Hallo,
was hat die DRV mit der Pension zu tun ?
Dieser Betrag ist als Versorgungsbezug (gleiches gilt auch für Betriebsrenten) in voller Höhe beitragspflichtig und der Empfänger (also, die Witwe) muss dafür die Beiträge in voller Höhe zahlen.
"Normale Witwen" (coole Bezeichnung) erhalten eine Witwenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung und beteiligt sich auch die gesetzliche Rentenversicherung an den Krankenkassenbeiträgen.
Skandal ist das mit Sicherheit keiner.
Gruß
Czauderna
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Lord, Donnerstag, 22.10.2009, 22:13 (vor 5515 Tagen) @ Czauderna
Dein Mann hat als Beamter auch in die gesetzliche Rentenversicherung nicht eingezahlt. Wieso soll gesetzliche Rentenversicherung Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Wo liegt hier die Benachteiligung?
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Carolin, Donnerstag, 22.10.2009, 23:57 (vor 5515 Tagen) @ Lord
Ich hätte hierzu noch eine Zusatzfrage:
Beihilfeberechtigt bleibt man dann aber als Witwe, oder?
Danke für die Antwort.
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
maria, Samstag, 24.10.2009, 15:10 (vor 5513 Tagen) @ Carolin
Der Skandal liegt darin, dass eine Beamtenwitwe bei gleicher Leistungsfähigkeit (eigene Rente und Witwenrente/Witwenpension) gegenüber einer Witwe mit GKV-versichertem Ehegatten viel höhere Krankenkassenbeiträge zahlt. Für Beamtenhasser ist das natürlich gerecht. Wenn schon nicht die DRV einen hälftigen Zuschuss zur KV bezogen auf die Witwenpension zahlen muss, müßte dies wenigstens der Staat tun. Tut dies aber nicht. Er "gewährt" zwar einen Beihilfeanspruch, der aber bei einer in der KV der Rentner versicherten Beamtenwitwe rein theoretischer Natur ist, da Zahlungen nur vorgenommen werden, soweit nicht die KV der Rentner zahlt. Es bleibt die enorm höhere Beitragsbelastung der Beamtenwitwe.
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Czauderna, Samstag, 24.10.2009, 15:40 (vor 5513 Tagen) @ maria
Hallo,
"Beamtenhasser" - wo hast Du die den hier gelesen ??
Du schreibst von der Rentenversicherung, meinst aber den Staat.
Das mit der Beihilfe stimmt so ohne weiteres auch nicht, das kommt auf die entsprechenden Beihilferichtlinien an - die können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
So haben wir beispielsweise in Bessen Beamtenwitwen mit eigenem
Beihilfeanspruch in der GKV versichert, die zwar auch über den vollen Beitragssatz klagen, es aber letztendlich durch die Beihilfe aber wieder einigermassen ausgleichen können.
Ich finde, wir haben Dir hier eine sachliche Auskunft gegeben.
Bestehende Gesetze sind nunmal vorhanden - vielleicht verhilft ir ja die neue Regierung zu einer Besserstellung oder gar einer Gleichstellung mit der Angestellten-Witwe.
Gruß
Czauderna
Krankenkasse
sylvia novak , Montag, 02.05.2016, 10:42 (vor 3132 Tagen) @ maria
Ihr seid doch immer am jammern. Sollen wir mal den unterschied aufzählen. Ich währe dafür, dass die Beamten genauso verdienen und genauso zum kündigen sind, wie wir Bürger, ohne wenn und aber.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia
Krankenkasse
Czauderna, Montag, 02.05.2016, 13:26 (vor 3131 Tagen) @ sylvia novak
Hallo,
a) wer, meinst du, jammert ?
b) nach sieben Jahren eine Antwort - Respekt.
Gruss
Czauderna
Krankenkasse
Tommy, Dienstag, 03.05.2016, 07:39 (vor 3131 Tagen) @ sylvia novak
Ich kann nur sagen: Augen auf bei der Berufswahl! Da Du so neidisch auf die Beamten bist, frage ich mich, warum Du nicht auch Beamtin geworden bist?
[Satz gelöscht, Verstoß gegen die Forumsregeln! D. Red.]
Krankenkasse
Gisela , Bad Hersfeld, Mittwoch, 21.04.2021, 19:25 (vor 1316 Tagen) @ sylvia novak
So kann man es aber nicht sagen, denn Beamte haben meistens studiert und viele Jahre im Hörsaal verbracht wo andere schon Geld verdient haben. Man kann nicht Birnen mit Äpfeln gleichstellen. Es gibt immer einen Unterschied.
Re: Krankenkasse
Gisela , Bad Hersfeld, Mittwoch, 21.04.2021, 19:40 (vor 1316 Tagen) @ maria
Es geht nicht darum zu jammern, es ist nur nicht nachzuvollziehen warum man als Witwe ob vom gesetzlich versichertem oder Beamten als Witwe Krankenkasse zahlen muß. Man bekommt dadurch ja keine bessere Behandlung beim Arzt. Beihilfe wird dann ja auch nur geleistet in bestimmten Fällen. Das meiste wird ja durch die gesetzliche bezahlt. Wenn man den Witwen nicht diese Beiträge auch noch abziehen, sowie die Steuer, dann bräuchte manche Witwe keinen Gang zum Amt machen und um Geld bitten weil es nicht reicht. Es geht ja auch nicht nur am gesetzliche oder Beamten sondern diese Leistungen sind ja auch auf Betriebsrenten zu zahlen. Das ist genauso ungerecht, denn wer einmal Krankenkasse bezahlt warum nochmal?? Aber die Kassen brauchen ja Geld damit die, die noch nie Beträge geleistet haben auch behandelt werden können. Oft besser als wir......
Re: Krankenkasse
Simone, Freitag, 23.04.2021, 07:56 (vor 1315 Tagen) @ Gisela
Hallo Gisela,
anscheinend hast Du überhaupt keine Ahnung von diesem Thema!
Ein gesetzlich Versicherter, egal ob Angestellt oder in Rente, muss auf (fast) alle Einkünfte Krankenkassenbeiträge bezahlen. Auf das Gehalt und auf die gesetzliche Rente zahlt der AG bzw. der Rentenversicherungsträger den halben Beitrag. Bei zusätzlichen Einnahmen als Rentner, wie z.B. die Entgeltumwandlung oder die Betriebsrente, werden ebenfalls Krankenkassenbeiträge fällig, da in der Ansparphase diese Einzahlungen KEINE Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden. Da diese zusätzlichen Renten nicht vom Rentenversicherungsträger gezahlt werden, sondern in der Regel von einer Versicherung, Bank oder der ZVK, wird hier auch kein halber Krankenversicherungssatz übernommen. Deshalb fällt hier der gesamte Beitrag zur KV an.
Wenn Dein Mann Beamter war, und Du eine Pension von ihm bekommst, sind das zusätzliche Einnahmen, für die Du selbstverständlich Beiträge zur KV zahlen musst. Allerdings zahlst Du nur max. die KV-Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Es ist also alles richtig und rechtens. Bitte informiere Dich bitte künftig besser, bevor Du hier solche falschen Behauptungen aufstellst!
Gruß Simone
(die das Gejammer von den so armen Pensionärs Witwen nicht mehr erträgt)
Re: Krankenkasse
marliese, Montag, 06.05.2024, 00:53 (vor 206 Tagen) @ Simone
Bin erst jetzt im Forum gelandet. Ohne Sozialneid zu haben, finde ich es nicht richtig, wenn ich als Rentnerin 660,-- Gkv Beitrag zahlen muß. Ich bin seit meinem 14 Lebensjahr bei der KKH Plichtversichert und muss nun, da mein Mann verstorben ist, von seiner Pension den vollen Beitrag an die KKH zahlen, obwohl ich nicht privatversichert bin. Meine Betriebsrente wird auch noch miteinbezogen, die hatte ich als Altersversorgung gedacht. Es ist wirklich so, daß ich jetzt gegenüber anderen Frauen, die bei ihrem Mann privat mitversichert waren, ohne meine Schuld im Nachteil bin. Pech gehabt, kann man da nur sagen.
Re: Krankenkasse
marliese, Donnerstag, 13.06.2024, 16:23 (vor 167 Tagen) @ marliese
nachtrag: werde vom arzt in eine psychosomatische klinik eingewiesen. nur Doppelzimmer. für privatpatienten auch einzelzimmer. ich mit meine hohen GKV beitrag muß 150,-- pro Tag selbst darauf bezahlen. So viel zum Thema gerecht.
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag Witwen
Gert Quitsch , Dienstag, 21.07.2015, 14:20 (vor 3417 Tagen) @ Czauderna
Dass ist und bleibt ein Skandal, damit werden die Beamtenhasser befriedigt. Denn es wäre auch logisch, dass eine Rentnerin mit eigener Rente und somit gesetzlicher Krankenkasse nicht zusätzlich zur Kasse gebeten wird. Beamte haben schon immer weniger verdient wie in der freien Marktwirtschaft, die Pensionen sind somit ein Äquivalent dafuer.
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag Witwen
Czauderna, Dienstag, 21.07.2015, 17:03 (vor 3417 Tagen) @ Gert Quitsch
Hallo,
schön, dass Du nach sechs Jahren einen Kommentar schreibst.
Wer ist ein "Beamtenhasser" und was hat dein Beitrag mit der Frage bzw. der Antwort zu tun ?
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag Witwen
Simone, Montag, 03.08.2015, 08:23 (vor 3405 Tagen) @ Gert Quitsch
Glaubst Du, dass nach rund 6 Jahren sich noch jemand für Deinen Beitrag interessiert?
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag Witwen
JuKo, Sonntag, 13.01.2019, 12:08 (vor 2145 Tagen) @ Simone
Ja, ich
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag Witwen
derKVProfi , Sonntag, 13.01.2019, 17:01 (vor 2145 Tagen) @ JuKo
Jetzt sind es aber schon fast 10 Jahre ...
--
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Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag Witwen
JuKo, Mittwoch, 12.06.2019, 12:10 (vor 1995 Tagen) @ derKVProfi
Manche Fragen bleiben länger als 10 Jahre aktuell
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Daniela, Samstag, 24.10.2009, 20:34 (vor 5513 Tagen) @ Maria
Hallo Maria,
deine Frage kann ich mit ja beantworten. Ich bin berufstätig und in der GKV pflichtversichert (100%). Seit mein Mann verstorben ist, habe ich als Witwe einen Beihilfeanspruch von 70 %, der allerdings ohne Leistungsgegenwert. Beim Arzt bin ich nach wie vor GKV-Patient mit allen bekannten Nachteilen. Auf die Versorgungsbezüge muss ich den vollen KV-Beitrag von 14,9% an meine GKV zahlen. Lt. Urteil des BVerG vom 28.02.2008 BvR 2137/06 ist der volle Krankenkassenbeitrag auf Versorgungsbezüge verfassungsgemäß. Bei anderenVersicherungsarten spricht man von einer Doppelversicherung etc. Diejenigen, die Gesetze machen, sind alle in der PKV und wollen die Probleme der GKV nicht wahr haben. Ich hoffe, dass die neue Regierung eine Änderung herbeiführt.
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Carolin, Sonntag, 25.10.2009, 00:51 (vor 5513 Tagen) @ Daniela
Danke Daniela,
für die Antwort. Greifen würde dann im Falle einer Witwenschaft dann ja wohl - wie auch schon jetzt - weiterhin der Beihilfeanspruch bei nicht von den gesetzlichen zu zahlenden Dingen, wie prof. Zahnreinigung, Messen des Augendrucks, Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt usw. - jeweils natürlich nur prozentual, aber immerhin und es wird immer mehr, was von den gesetzlichen Kassen nicht gezahlt wird.
Einen Vorteil muss es ja haben, dass man als "zwangszahlende" Beamtenfrau - es gibt ja nicht die kostenfreie Familienversicherung - zur Kasse gebeten wird. Aber das ist m.A.n. eine Lücke im Gesetz und trifft die nicht oder nicht mehr berufstätigen Ehefrauen, die sich selbst versichern müssen. Es handelt sich hierbei auch meist um Leute, die weit unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Gruß Renate
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Maria, Sonntag, 25.10.2009, 20:28 (vor 5512 Tagen) @ Carolin
Die von Daniela genannten Leistungen werden von der Beihilfestelle in SH nicht ersetzt. Die Beihilfe setzt voraus, dass es eine GKV-Leistung gegeben hat. Der Beihilfeanspruch einer Beamtenwitwe ist also völlig wertlos.
Die krasse Benachteiligung der Beamtenwitwe lapidar mit dem Satz "die Gesetze sind eben so" abzutun, ist für Beamtenhasser eben typisch.
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
GKVler, Montag, 26.10.2009, 00:08 (vor 5512 Tagen) @ Maria
Hallo Maria
was willst du eigentlich? du hast hier im Forum eine Frage gestellt und eine korrekte Antwort bekommen. Denjenigen, der dir sein Fachwissen kostenlos und (wahrscheinlich) in seiner Freizeit zur Vefügung gestellt hat, dann als Beamtenhasser zu bezeichnen, spricht meiner Meinung nach nicht für eine gute Kinderstube.
Beamte sind nun mal keine Arbeitnehmer. Das hat - wie alle anderen Dinge auch - Vorteile und Nachteile. Beamte haben die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern und das zu einem geringen Teil des üblichen Beitrags (zwischen 30% und 50%). Und gerade in jungen Jahren sehen viele Beamte das als Vorteil an. Das aber auch diese Regelung nicht nur Vorteile hat, liegt auf der Hand.
Du bekommst übrigens keine "Witwenrente", sondern "Pension" - ein kleiner, aber feiner Unterschied. Und diese Pension dürfte wahrscheinlich höher ausfallen als die Witwenrente, wenn die verstorbenen Ehemänner vorher in vergleichbaren Positionen gearbeitet haben. Bei genauer Berechnung dürfte sich wahrscheinlich sogar herausstellen, das der finanzielle Vorteil durch die höher Pension den Nachteil durch die zusätzlichen Kassenbeiträge ausgleicht.
Gruß GKVler
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Maria, Montag, 26.10.2009, 15:38 (vor 5511 Tagen) @ GKVler
Hallo GKVler, ich habe keinen der Forumsteilnehmer als Beamtenhasser bezeichnet, sondern ausgeführt, dass Beamtenhasser die Tatsache, dass eine Beamtenwitwe den doppelten Beitrag bezogen auf die Witwenpension zu bezahlen hat, natürlich gerecht finden. Ich gehe davon aus, dass alle Forumsteilnehmer die Ungerechtigkeit erkennen, sodass sich niemand angesprochen fühlen muss. Allerdings klingen einige Beiträge doch so, als ob die Ungleichbehandlung gerechtfertigt wäre (zB mit Hinweis auf faktisch nicht existente Beihilfeansprüche bzw angeblich höheren Hinterbliebenenbezügen der Beamtenwitwe). Zu dem angeblichen Beihilfeanspruch habe ich mich bereits geäußert (dieser steht nur auf dem Papier). Auch den Nachweis, dass die Versorgungsbezüge eines Beamten keineswegs höher sind als die eines gleichwertig ausgebildeten und beschäftigten Angestellten der Privatwirtschaft ist bereits vielfach geführt worden, ohne dass dies bei den Vertretern der Gegenmeinung zu einer Änderung ihrer abwegigen Behauptungen geführt hat (DRV-Rente und Betriebsrente zusammen übersteigen i.R. die Pension eines gleichwertigen Beamten, der davon noch Steuern und Krankenversicherung zu leisten hat, erheblich).
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Czauderna, Montag, 26.10.2009, 21:02 (vor 5511 Tagen) @ Maria
Hallo,
aus deiner Sicht heraus durchaus verständlich, aber nun bringst du als Argument die Betriebsrenten ins Spiel.
Zum einen - nicht jeder Rentenempfänger hat auch eine Betriebsrente/Versorgungsbezug und zum anderen müssen die Empfänger eines Versorgungsbezuges für diesen Bezug den Beitrag auch alleine zahlen.
Noch einmal - Ausgang deiner Frage war und ist deine Auffassung
dass der Rentenversicherungsträger für Beamtenpensionen einen Beitragsanteil übernehmen sollten und das geht eben nicht.
Auch die faktisch fehlende Beihilfe ist hier kein griffiges Argument weil eben der von dir genannte Betriebsrentenempfänger nicht einmal den theoretischen Anspruch auf eine solche Beihilfe hat.
Dein Problem richtet sich hier einzig und allein an den Gesetzgeber.
Gruß
Czauderna
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Lord, Montag, 26.10.2009, 22:04 (vor 5511 Tagen) @ Czauderna
Wer kriegt denn überhaupt eine Betriebsrente? Man weis ja nicht ob einige Firmen dieses Jahr überstehen... Vor allem zahlen auch nicht alle Firmen Betriebsrenten.
Re: Krankenkasse der Rentner, voller Beitrag auf Witwenpension?
Daniela, Samstag, 31.10.2009, 19:59 (vor 5506 Tagen) @ Lord
Frage: Müssen auch KV-Beiträge bei Auszahlung einer Kapitallebensversicherung bezahlt werden? Wenn das stimmt, sieht es doch folgendermaßen aus. Brutto-Einkommen - minus Krankenversicherung, Sozialbeiträge, Lohnsteuer, Kirchensteuer... = Netto-Einkommen, davon kaufe ich Güter des tägl. Leben, die wiederum mit MWST belastet sind. Bleibt etwas übrig spare ich in einer Kapitallebensversicherung (war vor einigen Jahren noch lukrativ) für"s Alter. Und nun soll ich davon wieder den vollen Beitragssatz Krankenversichrung bezahlen. Und wer muss das nicht? Beamte, Richter, Abgeordnete, Selbständige, alle die in einer privaten Krankenversicherung sind. Ich bin auf Eure Antworten gespannt.
Daniela
voller Beitrag auf Witwenpension?
Daniel's S , Bad Oeynhausen, Dienstag, 11.02.2020, 10:31 (vor 1752 Tagen) @ GKVler
Hallo. Du hast zwar Recht, aber im Vergleich zu Witwen die Rente bekommen muss man als bezieherin von witwenpension wenn man noch arbeitet mit einer zweiten lohnsteuerkarte, also lstkl. 6 arbeiten. Selbst wenn man in der einkommensteuer etwas wieder bekommt ist DS seh
r viel und hilft in den laufenden Kosten nicht.
zusätzl. kk-beitrag auf witwenpension
HILDEGARD JOSTEN , roxheim, Donnerstag, 22.08.2019, 13:26 (vor 1924 Tagen) @ Carolin
guten tag,
renate,
eben habe ich deinen beitrag im netz gefunden. ich bin genauso betroffen wie du.
ich selbst bin über meine eigene rente gesetzlich krankenversichert zu 100%.
Muss aber auf die Witwenpension meines mannes den vollen Krankenkassenbeitrag an die GKV- Barmer bezahlen. Was sind denn das für gesetze??
eine kollegenfrau- die nie gearbeitet und keine kinder erzogen hat, braucht keinen cent
extra zu bezahlen, weil sie privat krankenversichert ist. das macht im monat weit über 400€, die ich weniger habe., bei derselben gehaltsstufe A 13- realschullehrer
mit neid hat das nichts zu tun, nur mit unmöglichen , ungerechten gesetzen.
ich habe schon eine petition beim bundestag eingereicht, bis dato aber noch nichts gehört. einfach nur eine sauerei.
die doofen "gesetzlichen" werden bestraft und die "privaten" bevorzugt.
wo bleibt da die gerechtigkeit.
fahre jetz in urlaub, wüde mich freuen, mal von ihnen zu hören
liebe grüße
hildegard josten
zusätzl. kk-beitrag auf witwenpension
Czauderna, Donnerstag, 22.08.2019, 21:19 (vor 1924 Tagen) @ HILDEGARD JOSTEN
Hallo Hildegard,
ich kann Ihren Ärger voll verstehen und das sogar, obwohl ich selbst 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschaeftigt war. Allerdings halte ich die Begründung für falsch.
Im Gegensatz zur GKV, bei der die Beiträge per Gesetz allein nach dem Einkommen bemnessen und berechnet werden werden gilt für PKV-Versicherte ausschliesslich das Alter und der Gesundheitszustand.
Wie gesagt, ich verstehe Ihren Ärger darüber, dass sie für die Witwenversorgung den vollen Beitrag zahlen müssen - ich bin auch der Meinung, dass der halbe Beitragssatz ausreichend wäre, aber ein Vergleich mit der PKV halte ich für falsch.
Die PKV interessiert das Einkommen ihrer Versicherten nicht.
Gruss
Czauderna
PS: Ich sehe gerade, das hatte ich Ihnen im Februar schon mal geschrieben
kranenkasse auf witwenpension
Hildegard Josten , ROXHEIM, Freitag, 08.02.2019, 16:24 (vor 2119 Tagen) @ Daniela
guten tag,
mir geht es genau wie ihnen. ich bekomme eine eigene rente und bin daher in der ges. krankenkasse pflichtversichert. nach dem tod meines mannes bin ich aus allen wolken gefallen. von der witwenpension werden mir jeden monat über 400€ zusätzlich an KK abgezogen. Ich bezahle also doppelt, habe aber keinen pfennig leistung bei der KK mehr.
jetzt bin ich auf eine ungleichheit aufmerksam geworden.
eine kollegenfrau sagte mir- sie ist privat versichert- sie brauch von ihrer pension keinen cent an kk zu zahlen. diese ungleichbehandlung von privat und gesetzlich versicherten ärgert mich masslos. das hat mit neid nichts zu tun, es geht um die gerechtigkeit und eine lücke im 5. soz.gesetz. warum müssen die gesetzlichen bluten und die privaten nicht????
diese kollegenfrau hat nur eine eigene rente von 100€ , hat nie gearbeitet, keine kinder großgezogen und steht jetzt im alter besser da als ich. wohlgemerkt, das hat mit "nicht gönnen" nichts zu tun.
ich bekomme also keine 60 % witwenpension, sondern durch die hohe KK nur 40%. das merkt man aber erst, wenn der fall eingetreten ist, vorher geht man von anderen voraussetzungen aus.
ich werde jetz mal bei einem rechtsanwalt nachfragen, was man da tun kann. bis 2009 war nur die hälfte zu bezahlen und nicht der volle beitragssatz. ich bin einfach nur sauer.
liebe grüße
H.J.
.
kranenkasse auf witwenpension
Czauderna, Freitag, 08.02.2019, 18:59 (vor 2119 Tagen) @ Hildegard Josten
Hallo,
diese "Ungerechtigkeit" ist schnell erklärt - bei der PKV spielt das Einkommen keine Rolle, da geht es grundsaetzlich nach Alter und Gesundheitszustand. Bei der GKV dagegen geht es nur nach dem Einkommen.
Beispiel :
1. Frau Mustermann-A ist in der PKV versichert und zahlt dort für eine Vollversicherung im Basis-Tarif monatlich ca. 750,00 € - hat aber nur 1500,00 € Pension/Rente/Einkommen
2. Frau Mustermann-B ist in der GKV versichert und zahlt dort monatlich 270,00 € (ca. 18%) aufgrund ihres Einkommen von 1500,00 €
In deinem Fall ist es eben so, dass die Witwen-Pension in der GKV der Beitragspflicht unterliegt und wenn du von 400,00 € mehr Beitrag schreibst, dann ist von ca. 2200,00 € Pensionshöhe die Rede
(400,00:18x100)
Gruss
Czauderna
PS. Der Beitrag, auf den du geantwortet hast ist übrigend schon mehr als 8 Jahre alt.
kranenkasse auf witwenpension
JuKo, Mittwoch, 12.06.2019, 12:18 (vor 1995 Tagen) @ Czauderna
... wenn sich Zeiten nicht ändern, spielen sie keine Rolle ...
kranenkasse auf witwenpension
DanielaS, Dienstag, 11.02.2020, 10:38 (vor 1752 Tagen) @ Czauderna
Wenn man aber nachträglich zur privatversicherung wechselt muss man nur 20 Prozent versichern, der Rest wird von der Beihilfe übernommen und man zahlt weniger. Ist das richtig oder geht das nicht
kranenkasse auf witwenpension
MG , Braunschweig, Samstag, 06.11.2021, 17:06 (vor 1117 Tagen) @ DanielaS
Das hätte ich auch gerne gewusst! Kann man als Pflichtversicherte in der KVdR aus dieser austreten, wenn sich der Status geändert hat und man plötzlich Hinterbliebene eines Beamten ist und zu 70 % beihilfeberechtigt wäre??? Oder kommt man aus der KVdR nur durch Tod heraus?
Wer kann helfen?
krankenkasse auf witwenpension
Czauderna, Samstag, 06.11.2021, 17:47 (vor 1117 Tagen) @ MG
Hallo,
eine Pflichtversicherung geht immer vor einer freiwilligen Versicherung. Zwar kann man sich von der KVdR auch befreien lassen - Befreiung von der KVdR, was aber nur bei Beginn der eigenen Rente möglich ist. Konkret auf die Frage - nein, geht leider nicht.
Man könnte zwar auf Rente verzichten - Rentenverzicht, aber da stellt sich die Frage, ob man das wirklich will.
Gruss
Czauderna
kranenkasse auf witwenpension
Emma, Samstag, 02.11.2024, 12:58 (vor 25 Tagen) @ DanielaS
20 % ist zu wenig, 30 % sollten es schon sein. Mehr als 70 % gibt es nicht von der Beihilfe.
Krankenkassenbeiträge auf Witwenpension
Emma, Samstag, 02.11.2024, 12:43 (vor 25 Tagen) @ Hildegard Josten
Hallo, ich habe mit Interesse die Beiträge gelesen. Ich bin auch eine betroffene Beamtenwitwe, die eine eigene Rente und eine Witwenpension bezieht. Das Problem ist wie bei den Anderen auch: der bzw. die Krankenkassenbeiträge. M.E. ist es ein Skandal, dass auf die Witwenpension ein Krankenkassenbeitrag, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung in voller Höhe gezahlt werden muss. Für mich liegt dabei die Betonung auf "voller Höhe". Ich würde es kommentarlos in Kauf nehmen, wenn es 50 % wären wie bei der Rente, aber so ist es eine schlimme Ungerechtigkeit.
Ich weiß, dass ich bei einem Wechsel in die privaten Krankenkasse keine Beiträge zur Witwenpension zahlen müsste. Aber, da ich schon ziemlich alt bin, wäre der Beitrag zur privaten Versicherung sehr hoch, d.h. vermutlich kein Gewinn.