Frage zum laufenden Krankengeldbezug (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu meinem laufenden Krankengeldbezug der GKV.
Ich bin seit 04/2020 in laufender ununterbrochener AU.
Die letzte AU-Bescheinigung wurde am Anfang 02/2021 von meinem
Facharzt (Psychiater) ausgestellt, weiterhin AU bis zum 04.03.2021.
Jetzt bin ich 10 Tage zwischendurch wegen internistischen Problemen
in der Klinik (eingewiesen durch Hausarzt) vom 15.02. - 24.02.2021.
Reicht es aus, das ich, wie geplant, wieder am 04.03.2021 zu meinem
Psychiater den geplanten Termin wahrnehme, oder muß ich nach Entlassung
aus dem Krankenhaus sofort, vorgezogen, zu ihm gehen muß?
Ich möchte nicht die Nahtlosigkeit meines Krankengeldbezuges verlieren.
Ich bin der Meinung, wenn eine bestehende AU-Bescheinigung noch besteht,
müsste ich, nicht vorgezogen zu meinem Arzt gehen.
Vielen Dank im Voraus.