angedeuteter Rauswurf (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 16.11.2020, 12:42 (vor 1468 Tagen) @ Heike Hirschelmann

Hallo,
auf keinen Fall kann dich die Krankenkasse "rausschmeissen", deine Krankenversicherung bleibt trotz des abgelaufenen Krankengeldanspruchs weiter bestehen.
Kommen wir nun zu den Beiträgen - du kannst deinen Beitrag auch als hauptberuflich Selbständige auf den niedrigsten Betrag setzen lassen, So, wie geschildert, dürftest du ja im Jahre 2020 aufgrund deiner Arbeitsunfähigkeit nur das Krankengeld als Einnahmen haben und das dürfte sich auch nach Ablauf des Krankengeldanspruchs in der Form ändern, dass du nun völlig ohne Einkommen dastehst. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt in 2021 bei 1096,67 € und genau danach sollte dann dein künftiger Beitrag berechnet werden, niedriger geht es nicht.
Gruss
Czauderna


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