angedeuteter Rauswurf (Gesetzliche Krankenkassen)

Heike Hirschelmann @, Dessau-Roßlau, Montag, 16.11.2020, 11:27 (vor 1466 Tagen)

Guten Tag,
Ich bin selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert.
Seit Juni 2019 bin ich wegen Depressionen krank geschrieben. Von meiner KK kam Post, dass mein Krankengeldbezug am 24. Januar 2021 endet und ich mir, bei andauernderKrankschreibung, eine andere Krankenversicherung suchen soll. Auf Nachfrage hieß es, wenn ich es mir leisten kann, kann ich freiwillig versichert bleiben.
Das werde ich mir nicht leisten können. Da die Firma etwas erwirtschaftet, werde ich aber auch kein ALG II bekommen. Es reicht allerdings nicht, um meine privaten Kosten zu decken.
Erste Frage: wie kann ich mich krankenversichern?
Zweite Frage: Dürfen die mich rauswerfen?
Vielen Dank

angedeuteter Rauswurf

Czauderna, Montag, 16.11.2020, 12:42 (vor 1466 Tagen) @ Heike Hirschelmann

Hallo,
auf keinen Fall kann dich die Krankenkasse "rausschmeissen", deine Krankenversicherung bleibt trotz des abgelaufenen Krankengeldanspruchs weiter bestehen.
Kommen wir nun zu den Beiträgen - du kannst deinen Beitrag auch als hauptberuflich Selbständige auf den niedrigsten Betrag setzen lassen, So, wie geschildert, dürftest du ja im Jahre 2020 aufgrund deiner Arbeitsunfähigkeit nur das Krankengeld als Einnahmen haben und das dürfte sich auch nach Ablauf des Krankengeldanspruchs in der Form ändern, dass du nun völlig ohne Einkommen dastehst. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt in 2021 bei 1096,67 € und genau danach sollte dann dein künftiger Beitrag berechnet werden, niedriger geht es nicht.
Gruss
Czauderna

angedeuteter Rauswurf

Heike Hirschelmann, Montag, 16.11.2020, 17:42 (vor 1466 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für die Antwort.
Gehe ich da jetzt zur KK und sage denen das so?

angedeuteter Rauswurf

Czauderna, Montag, 16.11.2020, 17:49 (vor 1466 Tagen) @ Heike Hirschelmann

Hallo,
wenn es mich persönlich betreffen würde - genau so würde ich es machen, und zwar schriftlich.
Gruss
Czauderna

angedeuteter Rauswurf

Heike Hirschelmann, Montag, 16.11.2020, 18:02 (vor 1466 Tagen) @ Czauderna

Ok.
Gibt es dafür irgendein Gesetz, dass ich als Argument anführen kann?

angedeuteter Rauswurf

Czauderna, Montag, 16.11.2020, 18:13 (vor 1466 Tagen) @ Heike Hirschelmann

Hallo,
ja, gibt es - https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/191.html

Der dort auch genannte § 175 Abs. 4 SGB V befasst sich mit den Bindungsfristen, hat also mit dir jetzt nichts zu tun.
Die Kasse kann dir nicht kündigen.
Gruss
Czauderna

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