Unter Beitragsbemesseungsgrenze (Private Krankenversicherungen)

Angi @, Dienstag, 03.11.2020, 00:10 (vor 1482 Tagen)

Ich werde wohl nächstes Jahr unter die Beitragsbemesseungsgrenze fallen, bin seit 22 Jahren privat versichert.
Meine Frage ist, ab wann hin ich wieder in der GKV, gleich am 01.01.? Muss ich mich bei drr GKV machen? Oder macht das Arbeitgeber?
Leider habe ich eine Zahnbehandlung am
Laufen, welche erst Ende Januar beendet ist.
Auch nach vielen Suchen, habe ich keine Antwort im Internet gefunden.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank

Unter Beitragsbemesseungsgrenze

Simone, Dienstag, 03.11.2020, 06:23 (vor 1481 Tagen) @ Angi

Hallo Angi,

das ist ja wirklich übel! Nach 22 Jahren musst Du zurück in die GKV? Gibt es da überhaupt keine Möglichkeit, dass Du in der PKV bleiben kannst? Ich würde da sicherheitshalber mal einen Versicherungsfachmann fragen, ob es da nicht doch noch eine Möglichkeit gibt.

Ich drücke Dir die Daumen
LG Simone

Unter Beitragsbemesseungsgrenze

Czauderna, Dienstag, 03.11.2020, 09:35 (vor 1481 Tagen) @ Angi

Hallo,
die Meldungen macht der Arbeitgeber, du solltest ihm nur mitteilen, welche Krankenkasse du gewählt hast. Wenn du das verbindlich weißt mit der Krankenversicherungspflicht ab 01.01.2021, dann kannst du jetzt schon bei der gewählten Kasse einen Aufnahmeantrag stellen. Die Kasse wird dann eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V an den Arbeitgeber senden und der macht dann die Anmeldung.
Der Leistungsanspruch besteht dann auch ab dem 01.01.2021.
Wie es mit der laufenden Zahnbehandlung aussieht, das solltest du sowohl mit deiner PKV, die du auch zum 31.12.2020 kündigen kannst und auch mit deiner neuen Kasse abklären. Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen nur bis Ende einer Versicherung bzw. ab Beginn einer Versicherung übernommen werden (z.B. gilt, meiner Erinnerung nach, bei Zahnersatz der Tag der Eingliederung (Abschluss) auch als Leistungstag), aber wie geschrieben, bitte direkt mit den beiden Kassen abklären.

Um auch auf den Beitrag meiner Vorschreiberin einzugehen - es gibt ggf. die Möglichkeit der Befreiung von der Krankenversicherungsdpflicht - auch hier solltest du dich an eine GKV-Kasse wenden, denn nur diese kann eine solche Befreiung aussprechen, wenn das möglich ist.
Ob der Wechsel in die GKV nun wirklich so übel ist, lasse ich mal dahingestellt, aber als ehemaliger Mitarbeiter einer GKV-Kasse ( 48 Jahre Tätigkeit) ist das natürlich auch verständlich. Sehr viele Menschen wären froh wenn sich ihnen diese Gelegenheit böte.
Gruss
Czauderna

Unter Beitragsbemesseungsgrenze

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 03.11.2020, 21:05 (vor 1481 Tagen) @ Czauderna

ggf. kann man auch die rechte erhalten in _Zusatzversicherung!

Zum ganzen Themenkomplex:

Befreiung: ja, nein, sinnvoll, Chancen und Risiken

Zusatz ggf. Tarifoptimierung

bzw. über BBG bleiben (für Sie müsste ja die besondere JAEG, also die BBG-KV greifen) sollten sie einen VersicherungsBERATER beauftragen!

Versicherungsfachmann ist keine Berufsbezeichnung, sondern die Mindestqualifikation und die ist in der Regel nicht ausreichend um komplexe Themen zu beraten, sondern nur um Versicherungen zu verkaufen (und selbst das oft unzureichend)!

--
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