Krankengeld nach alten Vertrag berechnet, ist das korrekt ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Buchi, Mittwoch, 28.10.2020, 17:01 (vor 1491 Tagen)

Hallo,

ich frage hier für einen Freund der selbst keinen Internetzugang hat.

Sein 460€ Job war befristet vom 15.04.2020 bis 31.08.2020 (April - Juli 460€ brutto / 411,47 netto)
Zum 01.August wurde der Vertrag auf Teilzeit umgestellt (1300€ brutto / 1010,00 netto)

Er erkrankte dann am 31.8.2020 und die Lohnfortzahlung lief bis zum 11.10.2020

Nun erhält er Krankengeld mit täglichen Satz von 9,44€.

Müsste hier das Krankengeld nicht mit der Höhe des Teilzeitjobgehalts und nicht mit dem alten Vertrag (460€) berechnet werden ?

Habe das hier gefunden :
" Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde."

Sein erster Tag der Arbeitsunfähigkeit war der 31.8, falls es von Relevanz ist das Gehalt für August war am 31.8 auch auf seinem Konto daher verstehe ich August als "abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum" oder denke ich hier falsch ?

Habe beim heutigen Telefonat mit der Krankenversicherung mitgehört und aufgeschrieben und zwar wurde das Geld des 460€ Vertrages genommen mit der Aussage "zuletzt abgerechneten und abgeschlossener Kalendermonat vor der Arbeitsunfähigkeit, wäre er am 1.9 erkrankt hätte man den Betrag des neuen TZ Vertrages genommen
Es gäbe hier wohl schon Urteile vom Bundessozialgericht (welche konnte/wollte man nicht sagen) und man könnte hier nichts ändern."

Ich habe gegoogelt und immer nur von abgerechnet und abgeschlossenen Entgeldabrechnungszeitraum und nicht Kalendermonat gelesen. Das wäre doch hier der Fall oder nicht ?

Hoffe es kann hier jemand weiterhelfen,danke

Krankengeld nach alten Vertrag berechnet, ist das korrekt ?

Czauderna, Mittwoch, 28.10.2020, 17:58 (vor 1491 Tagen) @ Buchi

Hallo,
ich habe dir schon im Nachbarforum geantwortet.
Gruss
Czauderna

Krankengeld nach alten Vertrag berechnet, ist das korrekt ?

Buchi, Mittwoch, 28.10.2020, 19:40 (vor 1490 Tagen) @ Czauderna

Wusste nicht das diese Foren sozusagen zusammenhängen.
Danke, deinen Beitrag habe ich gelesen hoffe jedoch soviel wie möglich an Informationen zu erhalten da ich weder die Gerichtsurteile gefunden habe von denen die Krankenkasse sprach noch Informationen das es nach Kalendertagen geht denn dann würde ja keiner der krank ist Ende des Monats zum Arzt gehen sondern am 1. Tag des nächsten Monats um entsprechendes Krankengeld zu erhalten oder denke ich hier falsch ?

Krankengeld nach alten Vertrag berechnet, ist das korrekt ?

Czauderna, Mittwoch, 28.10.2020, 20:41 (vor 1490 Tagen) @ Buchi

Hallo,
na ja, in der Regel ist es ja nicht so wie in diesem speziellen Fall, also, dass ausgerechnet zum 1. des Monats das Gehalt erhöht wurde, an dem am letzten Arbeitstag dieses Monats die Arbeitsunfähigkeit eintrat. Sicher, wenn sich der Versicherte mit der Krankengeldmaterie auskennen würde, dann hätte er seinen Arztbesuch um einen Tag verschoben.
Nein, die Foren hängen nicht zusammen, ich bin hier seit einigen Jahren als User zugange, deshalb habe ich jetzt deinen Beitrag gefunden. Es ist auch ein gutes Forum, allerdings sind hier beileibe nicht so viel Kassenmitarbeiter/innen als Experten unterwegs.
Gruss
Czauderna

Krankengeld nach alten Vertrag berechnet, ist das korrekt ?

Buchi, Mittwoch, 28.10.2020, 23:06 (vor 1490 Tagen) @ Czauderna

Ihm war nicht bekannt das er besser am 1.-ten gegangen wäre.

Jetzt bekommt er knapp 10€ am Tag, ALG2 Aufstockend wird es wohl nicht geben, wurde schon mal berechnet aber Partnerin verdient zu viel.

Meinst du das andere Forum ?

Meiner Ansicht nach lohnt sich schon ei. Widerspruch da die letzten 4 Wochen wie es im Gesetzestext steht völlig ignoriert wurden.
Aber wie argumentiert man hier stichhaltig ?

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