Krankengeld nach alten Vertrag berechnet, ist das korrekt ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich frage hier für einen Freund der selbst keinen Internetzugang hat.
Sein 460€ Job war befristet vom 15.04.2020 bis 31.08.2020 (April - Juli 460€ brutto / 411,47 netto)
Zum 01.August wurde der Vertrag auf Teilzeit umgestellt (1300€ brutto / 1010,00 netto)
Er erkrankte dann am 31.8.2020 und die Lohnfortzahlung lief bis zum 11.10.2020
Nun erhält er Krankengeld mit täglichen Satz von 9,44€.
Müsste hier das Krankengeld nicht mit der Höhe des Teilzeitjobgehalts und nicht mit dem alten Vertrag (460€) berechnet werden ?
Habe das hier gefunden :
" Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde."
Sein erster Tag der Arbeitsunfähigkeit war der 31.8, falls es von Relevanz ist das Gehalt für August war am 31.8 auch auf seinem Konto daher verstehe ich August als "abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum" oder denke ich hier falsch ?
Habe beim heutigen Telefonat mit der Krankenversicherung mitgehört und aufgeschrieben und zwar wurde das Geld des 460€ Vertrages genommen mit der Aussage "zuletzt abgerechneten und abgeschlossener Kalendermonat vor der Arbeitsunfähigkeit, wäre er am 1.9 erkrankt hätte man den Betrag des neuen TZ Vertrages genommen
Es gäbe hier wohl schon Urteile vom Bundessozialgericht (welche konnte/wollte man nicht sagen) und man könnte hier nichts ändern."
Ich habe gegoogelt und immer nur von abgerechnet und abgeschlossenen Entgeldabrechnungszeitraum und nicht Kalendermonat gelesen. Das wäre doch hier der Fall oder nicht ?
Hoffe es kann hier jemand weiterhelfen,danke